(Viborg) – Das gab es noch nie in Dänemark! Aufgrund seines Aufenthaltes beim sogenannten Islamischen Staat wird dem IS-Kämpfer Hafed Matoussi die dänische Staatsbürgerschaft entzogen. Zu dem Urteil kam das Schöffengericht im Vestre Landsret (Westliches Landgericht) in Viborg am Freitag.

Ein zweiwöchiger Aufenthalt im September 2013 bei Kriegern des Islamischen Staates (IS) in Syrien hat nun den 26-jährigen Hafed Matoussi aus Aarhus die dänische Staatsbürgerschaft gekostet. Ein Schöffengericht des Vestre Landsrettet hat ihn am Freitag zu drei Jahren Haft und anschließend dauerhaftem Landesverweis verurteilt, berichtet die dänische Nachrichtenagentur Ritzau. Matoussi ist damit einer von zwei, denen erstmalig in der dänischen Rechtsgeschichte die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, obwohl sie in Dänemark geboren und aufgewachsen sind.

Als der Fall des 26-Jährigen im vergangenen Jahr im Byret Aarhus (Aarhuser Stadtgericht) verhandelt wurde, entschied das Gericht, den 26-Jährigen auf Bewährung auszuweisen. Doch das sah das Vestre Landsret nun anders.

Die Richter und Geschworenen waren davon überzeugt, dass Matoussi vom IS nicht nur im Waffengebrauch trainiert wurde, sondern auch in der Handhabung von Bomben. Er selbst erklärte, er sei lediglich nach Syrien gefahren, um Hilfsarbeit zu leisten. Trotzdem verbrachte er zwei Wochen in einem militärischen Trainingslager des IS außerhalb der Stadt Aleppo.

In der Urteilsverkündung sahen sich alle drei Richter sowie fünf Geschworenen darin bestätigt, dass Matoussi dauerhaft des Landes verwiesen werden sollte. Die Mehrheit verwies in der Argumentation des Urteils auf die begrenzte Anbindung des 26-Jährigen an den dänischen Arbeitsmarkt und dass er nach seinem Syrien-Aufenthalt neun Monate in Tunesien, der Heimat seiner Eltern, verbrachte. Daher werde eine Zukunft in dem nordafrikanischen Land ihm auch nicht fremd vorkommen, da er familiäre Bindungen in dem Land habe, so die Begründung des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, dass der dreijährigen Haft eine bedingungslose Ausweisung folgen muss, da der Mann von religiösem Fundamentalismus geprägt ist und damit für die dänischen eine Gefahr darstellt.

von

Günter Schwarz – 16.03.2018