In Rendsburg wird am 18. März 1848 durch die Ständeversammlung der dänischen Herzogtümer Slesvig, Holsten und Lauenborg entschieden, dass Schleswig-Holstein eine eigene demokratische Verfassung haben und in den Deutschen Bund eingegliedert werden muss.

Die Erhebung der deutsch gesinnten schleswig-holsteinischen Bürger gegen die Eingliederung des Landesteils Schleswigs in den Gesamtstaat des Königreichs Dänemark begann am 18. März 1848 und führte zum Første Slesvigske Krig (Erster Schleswig-Holsteinischer Krieg), der von 1848 bis 1851 dauerte.

Das Herzogtum Schleswig war als dänisches Lehen – anders als Holstein – nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach dem Wiener Kongress 1815 war Holstein Teil des Deutschen Bundes, Schleswig jedoch nicht. Zu den Besonderheiten der deutschen Geschichte zwischen 1815 und 1866 gehörte es, dass in den Staatsorganen des Deutschen Bundes auch ausländische Staatsoberhäupter saßen. Zu ihnen gehörte der König von Dänemark in seiner Eigenschaft als Herzog von Holstein.

Der dänische König Christian VIII. hatte durch seinen offenen Brief vom 8. Juli 1846 die Erbfolgeordnung aufzuheben versucht, durch die nach dem zu erwartenden Aussterben der Manneslinie im Königreich die weibliche Linie, in Holstein dagegen die Manneslinie der so genannten jüngeren königlichen Linie (Augustenburger Linie) zur Herrschaft kommen musste. Auf diese Weise wollte er das Auseinanderfallen des dänischen Staates verhindern, doch hatte er dadurch in den Herzogtümern große Aufregung erzeugt. Am 20. Januar 1848 starb der König und vergeblich versuchte sein Sohn Frederik VII., einen Kompromiss zwischen (eider)dänischen und schleswig-holsteinischen Interessen zu erreichen. Die langsame Eskalation kam nach den Ereignissen im Februar und März zum Ausbruch.

Nach der Pariser Februarrevolution 1848 kam es in ganz Europa zu politischen Unruhen, und in vielen deutschen Staaten brach die März-Revolution aus. Auch im dänischen Gesamtstaat überschlugen sich die Ereignisse. Da der neue König Frederik VII. wenig Interesse daran hatte, die Regierungsgeschäfte selbst zu führen, gestattete er die Ausarbeitung einer künftigen dänischen Verfassung. Dabei spielte die Stellung der Herzogtümer eine wichtige Rolle. Die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner – mit ihrem Vertreter Uwe Jens Lornsen – fürchteten, dass sich die oppositionelle eiderdänische Linie im Parlament durchsetzen würde, die die Einverleibung Schleswigs in das Königreich betrieb, womit zum einen die Einheit der Herzogtümer aufgehoben, zum andern die Selbständigkeit Schleswigs beendet worden wäre. Da die bestehende Personalunion mit Dänemark in Frage gestellt war, wünschten die deutschgesinnten Schleswig-Holsteiner darüber hinaus die Schaffung eines selbständigen, vollkommen von Dänemark unabhängigen deutschen Bundesstaates Schleswig-Holstein.

Am 18. März 1848 beschlossen in Rendsburg deutsch gesinnte Vertreter der Ständeversammlungen Schleswigs und Holsteins, eine Deputation zum Kong Frederik VII. mit der ultimativen Forderung einer freien Verfassung zu senden. Diese sollte unter anderem die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund und die Bildung einer schleswig-holsteinischen Volksarmee unter der Führung eigener Offiziere enthalten. Diese Forderungen hätten praktisch Schleswig-Holstein von Dänemark getrennt, nur noch der König wäre ein gemeinsamer geblieben.

Am 20. März interpretierte eine große öffentliche Versammlung in Købrenhavns Casino-Theater diese Nachricht in der Weise, dass ein Aufruhr in den Herzogtümern ausgebrochen sei. Angesichts dieser Drohung beschloss die Versammlung, den König aufzufordern, eine handlungsfähigere Regierung zu ernennen. Am nächsten Tag versammelten sich 15.000–20.000 Bürger und begaben sich zum Schloss, wo der König bekanntgab, er habe die Minister auf Empfehlung seines Geheimstaatsministers schon entlassen. Im neuen Kabinett waren mehrere nationalliberale „Eiderdänen“ vertreten.

Am 23. März verbreitete sich in Kiel das Gerücht, dass der König handlungsunfähig und „in den Händen des Pöbels“ sei. Zu dieser Interpretation trugen sowohl die wenige Tage zuvor stattgefundenen Revolutionen in Wien und Berlin wie auch die weithin bekannte politische Indifferenz des nur seit zwei Monaten regierenden Königs bei.

Ein Kreis aus schleswig-holsteinisch gesinnten Prominenten ergriff die Chance und bildete am 24. März eine provisorische Regierung, die im Namen ihres angeblich unfreien Landesherren, des Königs, handeln sollte. Am nächsten Morgen ging eine Proklamation hinaus, die die Vereinigung Schleswigs und Holsteins forderte, jedoch nicht die Personalunion mit dem Königreich Dänemark aufheben wollte; die Aufgabe der provisorischen Regierung sei es, die beiden Herzogtümer und den König gegen den angeblich stattgefundenen Übergriff zu verteidigen. Die nichtrevolutionäre Betonung trug dazu bei, dass fast alle staatlichen Beamten und Städte der Herzogtümer in der nächsten Zeit die provisorische Regierung als legitim anerkannten.

Die selbsternannte Kieler Regierung erwartete, dass Københavns Regierung ihr mit Macht begegnen würde. Die Festung Rendsburg mit ihrer großen Garnison und ihrem Waffenarsenal war die stärkste Festung des dänischen Gesamtstaates. Deshalb ging es zunächst darum, diese Festung für sich zu sichern.

Am Morgen des 24. März fuhr ein Extrazug von Kiel nach Rendsburg mit den Soldaten der Kieler Garnison sowie 50 Freiwilligen unter dem Kommando des provisorischen Kriegsministers Prinz Friedrich von Noer, des Bruders des Augustenburger Herzogs. Durch das Läuten der Feuerglocke gelang es, die Soldaten der Garnison unbewaffnet aus der Festung zu locken. Offizieren wurde freier Abmarsch gewährt, während sich fast alle Soldaten dem Aufruhr anschlossen. In den folgenden Tagen gingen die meisten der in Schleswig stationierten Soldaten und Unteroffiziere sowie 65 Offiziere in den schleswig-holsteinischen Dienst, während 94 Offiziere nicht ihren Treueeid zum König brechen wollten.

Nach der Überrumpelung von Rendsburg drangen die schleswig-holsteinischen Verbände nach Norden vor, wurden aber in der Schlacht von Bau unweit von Flensburg am 09. April zurückgeschlagen. Ihre Reste flohen zurück in die Festung Rendsburg, erhielten von nun an aber Unterstützung durch preußische Truppen, die im Namen des Deutschen Bundes handelten.

Damit hatte der Første Slesvigske Krig (Erste Schleswig-Holsteinische Krieg) seinen Anfang genommen.

von

Günter Schwarz – 18.03.2018