(København) – Gestern stand Peter Madsen zum zweiten Mal im Indizienprozess vor Københavns Byrettet (Kopenhagener Stadtgericht), das den U-Boot-Bauer des Mordes an die schwedische Journalistin Kim Wall beschuldigt und angeklagt hat.

Im Prozess um den Tod der Journalistin Kim Wall auf Madsens U-Boot Nautilus im August 2017 standen am gestrigen Mittwoch einen Tag lang die Erklärungen des Angeklagten Peter Madsen im Mittelpunkt des Prozesstages. War der Tod der Journalistin ein vorsätzlich geplanter Mord? Weshalb brachte Peter Madsen Werkzeuge und Fixiermaterial mit an Bord? Ankläger Jakob Buch-Jepsen konfrontierte Madsen mit den Ermittlungsergebnissen der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Zu den Ergebnissen gehörte das Zeigen von drei Filmen, die das Köpfen von Frauen zeigen – zum Teil als Animationsfilm, zum Teil echte Aufnahmen. Madsen ärgerte sich offensichtlich, dass die Filme gezeigt wurden. „Wenn sie Ankläger in einem Drogenfall sind, bitten sie ja auch nicht den Richter, Kokain zu testen“, protestierte Madsen vergebens.

Während das Animationsvideo lief, schaute Madsen bewusst weg. Seiner Aussage nach habe er Videos dieser Art hin und wieder „aus emotionalen Gründen“ geschaut. Ankläger Jakob Buch-Jepsen fragte Madsen nach Abspielen des dritten Videos, ob es nicht bedeutsam sei, dass der Angeklagte ein solches Video habe und wegen Misshandlung und Tötung einer Frau angeklagt ist. „Es ist genauso relevant, wie es die Olsen Bande in einer Bandenangelegenheit ist“, so lautete Madsens Antwort darauf.

Die Stiche im Unterleib der Journalistin begründete er mit den Worten: „Ich habe der Leiche einige Schnittwunden zugefügt, um sicher zu sein, dass sie nicht von Gasen an die Wasseroberfläche getragen und gefunden wird. Es ist kein sexueller Gedanke mit den Stichen verbunden.”

Auf die vom Ankläger vorgetragene Frage, warum die Stichverletzungen nur oberflächlich seien und somit die entstehende Körpergase gar nicht herauskommen könnten, antwortete Peter Madsen mit dem Hinweis, er sei zu dem Zeitpunkt unter Schock gewesen und habe nicht jede seiner Handlungen genau unter Kontrolle gehabt.

Die zur Fahrt mit Kim Wall mitgebrachten Werkzeuge, unter anderem eine Säge und ein langer Schraubendreher, kann der Angeklagte nicht erklären und sagte: „Ich bin nicht in der Lage, mich genau an die Abläufe dieses Tages zu erinnern.”

Peter Madsen blieb bei seiner bisherigen Aussage, nach der Kim Wall durch einen technischen Defekt und ausströmende Abgase ums Leben kam und er die Leiche der Frau in einer Reaktion der Panik zerteilt und über Bord geworfen habe.

von

Günter Schwarz – 22.03.2018