Was geschah am 25. März 2001 in unserem Dänemark?
Das Schengener Abkommen tritt am 25. März 2001 für Dänemark, Finnland und Schweden sowie die Nicht-EU-Staaten Island und Norwegen als assoziierte Mitglieder in Kraft und gewährleistet freien Waren- und Personenverkehr über die Grenzen hinweg.
Die Schweiz als Nicht-EU-Staat trat 2004 dem Abkommen ebenfalls als assoziiertes Mitglied bei. Die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei traten am 21. Dezember 2007 bei. Zuletzt schloss sich Liechtenstein (nicht-EU-Mitglied) im Jahre 2011 dem Schengen-Raum an.
Drei der folgenden Gebiete sind außerordentliche Mitglieder der Europäischen Union und Teil des Schengen-Raums, auch wenn sie sich außerhalb des europäischen Kontinents befinden: die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.
Andererseits haben drei andere Staaten offene Grenzen, sind aber keine Mitglieder des Schengen-Raums: Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Es gibt sechs weitere Mitglieder der Europäischen Union, die dem Schengen-Raum noch nicht beigetreten sind: Irland und das Vereinigte Königreich, das sich noch Austrittsoptionen durch den „Brexit“ vorbehält und Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern, die in Kürze beitreten sollen und dies auch befürworten.
Die externen Grenzen des Schengen-Raums sind insgesamt 50.000 Kilometer lang, 80 Prozent davon verlaufen im Wasser und 20 Prozent an Land.
Das Gebiet umfasst Hunderte von Flug- und Seehäfen, zahlreiche Übergangsstellen an den Landesgrenzen, ein Areal von 4.312.099 Millionen Quadratkilometern und eine Bevölkerungszahl von 419.392.429 Millionen Einwohnern.
Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts in den Rechtsrahmen der Europäischen Union (Schengen-Besitzstand) gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt.
Denkmal in Schengen / Luxemburg
Das erste Schengener Abkommen war das „Übereinkommen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen“, auch bekannt als „Schengen I“. In diesem Schengener Übereinkommen vereinbarten fünf europäische Staaten, perspektivisch auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen sollte die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und ist nach der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es unterzeichnet wurde.
Zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls in Schengen das „Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 …“ oder „Schengen II“ unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch verursacht durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik, wurde dieses kurz Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) genannte Abkommen durch das BGBl. 1993 II S. 1010, 1013 am 26. März 1995 endlich tatsächlich in Kraft gesetzt. Das Verdienst des Schengener Abkommens wird im Europäischen Museum Schengen dokumentiert.
Der „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ (Prümer Vertrag) vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner EU-Mitgliedstaaten weiterführt. Er gehört nicht zum Schengen-Besitzstand im eigentlichen Sinn.
Die Schengen-Regeln des unkontrollierten Passierens der Binnengrenzen wurden im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 zeitweise von mehreren europäischen Ländern wie auch in Deutschland, Dänemark und einigen anderen Staaten außer Kraft gesetzt, nachdem einzelne Mitgliedsstaaten die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union gefährdet sahen.
von
Günter Schwarz – 25.03.2018