Peter Madsens Liebhaberinnen im Zeugenstand vor Gericht
(København) – Am Montag, den 26.03.2018, fand im Byrettet København (Stadtgericht Kopenhagen) der fünfte Verhandlungstag gegen den U-Boot-Bauer Peter Madsen statt, der wegen Mordes an die schwedische Journalistin Kim Wall angeklagt ist.
In dem Mordprozess gegen den dänischen U-Boot-Tüftler Peter Madsen sagten sieben Zeuginnen in København vor Gericht aus. Unter ihnen warfen Frauen, die mit dem Angeklagten eine sexuelle Beziehung hatten. Es sollte geklärt werden, ob Madsen Gewaltphantasien hatte.
Ein großes Thema waren daher die sexuellen Neigungen des 47-Jährigen. Der unter Mordverdacht stehende U-Boot-Bauer hatte sich in den vergangenen Jahren in Københavns Swinger- und Sadomasoszene aufgehalten.
Zwei seiner Liebhaberinnen sagten vor dem Gericht aus, dass er dabei „niemals eine Grenze überschritten hat“. Eine der Frauen erzählte, dass sie ein wenig im Bett experimentiert hätten und Madsen dabei seine Hände um ihren Hals gelegt, aber nicht zugedrückt habe. Ähnliches berichtete auch eine andere Frau, als der Staatsanwalt fragte, ob Madsen sie einmal beim Sex gewürgt habe. Sie habe seine Hand ein paarmal auf ihren Hals gelegt, aber es sei nichts passiert. Auf die Nachfrage, warum nicht, antwortete sie, dass sie Madsen als einen Mann kennengelernt habe, der keine Aggressionen in sich trage.
In den Wochen vor der Unglücksnacht vom 10. auf den 11. August 2017 hatte diese Frau, die eine engere Freundin Madsens ist, einen Austausch mit dem Angeklagten und einer dritten Frau. Es ging darum, ob sie zu dritt Sex haben sollten. Madsen und die dritte Frau schrieben sich in der Folge SMS, in welchen er schildert, wie er die Zeugin festbinden und sie mit einem Messer durchbohren wolle. Heute stünden diese Zeilen in einem anderen Licht als damals, sagte die Freundin nun. Es habe sich für sie damals nicht bedrohlich angefühlt.
Die Staatsanwaltschaft ist auch deshalb an solchen Details interessiert, weil auf Madsens Computer mehrere Filme gefunden wurden, in denen Frauen der Hals durchtrennt wird. Die Anklage ist überzeugt, dass Madsen seine Tat geplant und dafür im Vorhinein Gegenstände wie eine Säge, Messer, einen 50 Zentimeter langen, gespitzten Schraubenzieher und Schnüre an Bord gebracht habe. Madsen weist das zurück und bestreitet, sexuelle Erregung bei der Zerstückelung verspürt zu haben.
Eine der Frauen berichtete, dass sie von einer dritten Person wisse, die mit Madsen über die Möglichkeit gesprochen habe, einen Todes-Pornofilm, einen sogenannten Snuff-Film, zu drehen. Madsen sei vom Tod sehr fasziniert gewesen, so die Frau vor Gericht. Die Ermittler fanden nach Sicherstellung des U-Bootes eine Videokamera des Angeklagten, auf der allerdings keine Aufnahmen von der Fahrt mit Kim Wall zu sehen sind. Madsen streitet weiter ab, die schwedische Journalistin getötet zu haben.
Eine australische Regisseurin sagte anschließend, der Angeklagte habe ihr gegenüber in einem Interview vor der Abfahrt des U-Bootes mit der schwedischen Journalistin Kim Wall an Bord davon gesprochen, dass er Psychopath und Hauptverdächtiger in einem Mordfall sei.
von
Günter Schwarz – 27.03.2018