Ende der Anordnung des gefährlichen Ortes in Preetz
(Preetz) – Aufgrund von steigenden Straftaten und eines zunehmenden Gewaltpotentials insbesondere durch jugendliche und heranwachsende Personen auf dem Preetzer Marktplatz und in dessen näheren Umfeld wurde im Mai des letzten Jahres der sogenannte gefährliche Ort durch die Polizeidirektion Kiel für diesen Bereich angeordnet.
Aufgrund dieser Anordnung darf die Polizei auf der Grundlage des § 181 Landesverwaltungsgesetz S.-H. ohne Anfangsverdacht einer Straftat oder einer konkreten Gefahrenlage zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung Personen anhalten, Personalien feststellten sowie Personen und Sachen durchsuchen. Diese Maßnahme erstreckte sich zunächst bis Oktober 2017.
Wie bekannt, kam es im Herbst 2017 zu erheblichen Auseinandersetzungen mit der zuvor genannten Klientel in der Preetzer Innenstadt / im Bereich des Markplatzes. Daher wurde das Instrument des gefährlichen Ortes noch einmal bis zum 26.03.2018 verlängert. Durch umfangreiche polizeiliche Kontrollmaßnahmen und Ermittlungen ist es gelungen, die Situation zu beruhigen und Straftäter zu ermitteln. In dessen Folge kam es zu sehr zeitnahen staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Befassungen und Sanktionen. In den Medien wurde über die Situation und den polizeilichen Maßnahmen umfassend berichtet.
Nach aktueller Lagebewertung hat sich die Situation deutlich beruhigt. Damit liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine nochmalige Verlängerung des gefährlichen Ortes nicht mehr vor. Diese Maßnahme hat nach polizeilicher Einschätzung zur erfolgreichen Beruhigung der Situation geführt.
Nichtsdestotrotz wird die Polizei Preetz weiterhin die Präsenz im Innenstadtbereich und insbesondere auf dem Markplatz aufrechterhalten. Personenkontrollen sind nunmehr auch noch möglich, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt oder eine konkrete Gefahrenlage gegeben ist. Darüber hinaus wird es eine fortlaufende Lagebeurteilung geben. Mit anderen Worten: Die Polizei Preetz behält die Situation im Auge. Sollte es erneut zu einem spürbaren Anstieg von Straftaten kommen, wird erforderlichenfalls erneut über eine Anordnung des gefährlichen Ortes entschieden.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 03.04.2018 um 13:19 Uhr
bearbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 03.04.2018