(Itzehoe) – Am Ostersonntag des 01. April 2018 entdeckte eine Polizeistreife gegen 04:00 Uhr, einen Ford Kleinwagen an der Adenauer Allee. Der Fahrer beschäftigte sich mit seinem Mobiltelefon und sollte kontrolliert werden.

Die entsprechenden Anhaltesignale der Polizei nahm der junge Fahrer zunächst offenbar nicht wahr und hielt dann aber doch in der Lindenstraße in Itzehoe zunächst an. Als die Beamten ausstiegen, um den Fahrer zu kontrollieren, gab dieser wieder Gas und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit.

Mit teilweise bis zu 100 km/h floh der Fahrer nun über die Grunerstraße und den Juliengardeweg Richtung Tegelhörn und dann Richtung Pünstorf. Zwischenzeitlich waren zwei weitere Streifenwagen an der Verfolgung des Pkw beteiligt. Der Fahrer schaltete dann in Pünstorf sogar das Licht aus, wendete und fuhr mit hoher Geschwindigkeit wieder zurück Richtung Kreisverkehr Adler Dort rammte er einen Streifenwagen und fuhr weiter auf die Lindenstraße Richtung Heiligenstedten.

Die weiteren Polizeistreifen konnten den Wagen in Höhe des Grünen Weges stoppen. Dabei wurden die beiden weiteren Streifenwagen leicht beschädigt. Durch die Aktionen des Fahrers wurde auch sein Fahrzeug nicht unerheblich beschädigt.

Nachdem die Polizisten den 18 jährigen Kellinghusener aus dem Auto geholt hatten, räumte dieser ein, Marihuana und Ecstasy eingenommen zu haben. Dem jungen Mann wurde eine entsprechende Blutprobe entnommen – sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Neben den Strafanzeigen wegen Verkehrsgefährdung und Fahrens unter Drogeneinfluß sowie der fahrlässigen Körperverletzung, erwarten den 18 jährigen auch entsprechende Schadensersatzansprüche.

Ein Polizeibeamter wurde bei der Aktion leicht verletzt, der Schaden an den Streifenwagen dürfte insgesamt vorsichtig geschätzt etwa 1.000 bis 2.000 Euro betragen. Der Kellinghusener blieb unverletzt – der Schaden an seinem Auto dürfte sich auf ca. 5.000 Euro belaufen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Itzehoe vom 02.04.2018 um 16:56 Uhr

bearbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 03.04.2018