Die Arbejdstilsynet (Arbeitsaufsicht) wird am 11. April 1901 als Arbeitsaufsichtsbehörde für das Handwerk und die Industrie gegründet. Die Arbeitsaufsichtsbehörde, häufig abgekürzt AT, ist die dänische Behörde im Bereich des Arbeitsschutzes.

Die Arbejdstilsynet ist ein Organ des Arbeitsministeriums und hat ihren Sitz in der Landskronagade in Ydre Østerbro in København. Die Überwachung der Unternehmen erfolgt landesweit mit ca. 750 Mitarbeiter über drei regionale Überwachungszentren.

Es ist eine Regierungsorganisation basierend auf dem Arbeitsschutzgesetz und die damit verbundenen Vorschriften, um sicherzustellen, dass die Arbeit bezüglich der Arbeitssicherheit und Gesundheit abgesichert ist. Auch körperliche und geistige Risikofaltoren in der Arbeitsumgebung sind zu minimieren. Physische Risikofaktoren sind beispielsweise das schwere Heben bei der Arbeit oder einseitig sich wiederholende Arbeiten, wie sie i. d. R. an Fließbändern üblich sind. Psychische Risikofaktoren können Mobbing oder mangelnder Einfluss oder soziale Unterstützung bei der Tätigkeit sein.

Arbejdstilsynet ist zuständig für alle dänischen Arbeitsplätze, bei denen eine Überwachung erforderlich ist – entweder unangemeldet oder auf Zufallsbasis oder auch durch direkte Informationen z. B. durch Anrufe. In vielen Fällen hat die Behörde die Möglichkeit, Arbeit an einem Arbeitsplatz komplett zu untersagen, wenn dieser nicht die geltenden Anforderungen erfüllt, oder sie kann die Arbeit unterbrechen, bis der Arbeitsplatz vollständig so hergerichtet ist, bis die Arbeit sicher erledigt werden kann.

Der Auftrag der Arbejdstilsynet besteht laut ihrer eigenen Website darin, „durch effektive Überwachung, gezielte Regulierung und Information zu einer sicheren, gesunden und sich entwickelnden Arbeitsumgebung beizutragen“.

von

Günter Schwarz – 11.04.2018