(Grenoble) – Da eine Muslimin bei der offiziellen Zeremonie zur Erteilung der französischen Staatsbürgerschaft einem Beamten nicht die Hand reichen wollte, ist ihr die Staatsbürgerschaft wieder verweigert worden. Die Algerierin hatte den Antrag auf Einbürgerung gestellt, nachdem sie einen Franzosen geheiratet hatte. Ihre Verweigerung, dem Beamten in Verbindung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die Hand zu geben, erklärte sie mit ihrer religiösen Sichtweise.

Die Zeremonie fand bereits im Juni 2016 in Grenoble im Département Isère, im Südosten Frankreichs, statt und bschäftigte bis jetzt die Gerichte. Das erstinstanzliche Gericht entschied daraufhin, ihr die Staatsbürgerschaft zu verweigern, da sie sogar beim Erhalt der Dokumente „mangelnde Integration“ gezeigt hatte. Dieses Urteil wurde nunmehr in letzter Instanz bestätigt.

Wie die französische Zeitung „Figaro“ berichtet, muss der Bewerber bei der Zeremonie „seinen Respekt gegenüber den französischen Werten demonstrieren“.

von

Günter Schwarz – 20.04 .2018