(Eutin) – Am heutigen Dienstagvormittag, den 24. April 2018, gelang zwei jungen Rindern die Flucht von ihrer Koppel. Nach drei Stunden und einem Fluchtweg durch einige Vorgärten gelang es, die Tiere wieder zurück auf ihre Koppel zu treiben. Verletzt wurde bei der „Hatz“ niemand.

Um 09:07 Uhr des heutigen Tages wurden Beamte des Polizeirevieres Eutin darüber informiert, dass zwei rotbunte Jungrinder von einer Koppel in der Nähe des Schützenweg in Eutin ausgebrochen sind. Beim Eintreffen der Beamten liefen die Rinder gerade den Schützenweg in Richtung Zentrum Eutin.

Trotz mehrerer Versuche der Beamten die Tiere wieder sicher auf ihre Koppel zu bringen, gelang den Tieren immer wieder die Flucht. Ein Rind überwand im Schützenweg anschließend einen Zaun und gelangte so auf die dortigen Bahngleise, wo es jedoch von den Beamten weiter in Richtung „Deefstieg“ und weiter in die Straße „Eichblatt“ getrieben wurde.

Auch zusammen mit dem zwischenzeitlich eingetroffenen Halter der beiden Rinder konnte das Tier nicht eingefangen bzw. zurückgetrieben werden. Durch diverse Gärten im Bereich „Eichblatt“ und „Am Ginsterbusch“ lief es weiter über die Fußgängerbrücke über die Bahngleise und dann in Richtung „Blaue Lehmkuhle“.

Von dort aus konnte das Jungtier dann endlich über die Kerntangente zurück in den „Schützenweg“ auf die Koppel getrieben werden. Das andere Rind wurde zwischenzeitlich, nachdem es auf der „Westtangente“ unterwegs war, durch Beamte der Bundespolizei zurück auf die Koppel getrieben. Die beiden „Flüchtigen“ befanden sich nach bisherigem Kenntnisstand erst seit dem heutigen Tag auf der Koppel und wurden frisch von der Herde getrennt.

Offensichtlich war ihnen durch das Herunterdrücken des Stacheldrahtzaunes die Flucht von der Koppel gelungen. Mindestens ein beschädigter Gartenzaun, 6 Beamte mit teilweise 3 Stunden Einsatzzeit, kurzfristige Sperrungen von Straßen und der Bahnstrecke Eutin-Malente sind das Ergebnis der Flucht. Der Halter der Rinder wird umgehend die Zäune im Bereich der Koppel so erhöhen, dass ein erneutes Ausbrechen nicht mehr möglich ist.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 24.04.2018 um 14:12 Uhr

bearbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 24.04.2018