(København ) – Er soll die Journalistin Kim Wall an Bord seines U-Bootes „Nautilus“ gefoltert und ermordet haben. Mit den Plädoyers geht der Prozess dem Ende entgegen. Nun fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Byrettet København (Stadtgericht Kopenhagen) die Höchststrafe, eine lebenslange Haft für den Erfinder Peter Madsen. Nach Ansicht seiner Verteidigerin könne Madsen nicht wegen Mordes aus sexuellem Motiv verurteilt werden.

Der dänische Erfinder Peter Madsen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit lebenslanger Haft für den Mord an der Journalistin Kim Wall bestraft werden. Der U-Boot-Bauer habe mit dem grausamen Mord „das perfekte Verbrechen“ begehen wollen, sagte Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen am Montag in seinem Abschlussplädoyer vor Gericht in København. Madsens Verteidigung warf der Anklage hingegen vor, eine „Horror-Geschichte ohne Fakten“ aufgetischt zu haben.

Zum Abschluss der Verhandlung, bei der das Gericht am morgigen Mittwoch das Urteil sprechen wird, richtete Madsen selbst das Wort an das Gericht. „Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist“, sagte der 47-Jährige.

Staatsanwalt Buch-Jepsen zeigte sich überzeugt von der Schuld des Angeklagten. „Er hatte einen idealen kriminellen Plan“, sagte er. Es gebe „keinen Zweifel“ an Madsens Schuld. Buch-Jepsen sagte, dass die geforderte Strafe eine sehr harte sei. In diesem Fall gebe es allerdings keine mildernden Umstände. Madsen habe die Tat geplant. Wall war demnach dennoch ein Zufallsopfer, da Madsen im gleichen Zeitraum mehrere Frauen eingeladen hatte, mit ihm auf sein U-Boot zu kommen. In diese Tage fallen auch Suchanfragen Madsens im Internet nach den Wörtern „Enthauptung“, „Frau“, „Schmerzen“.

Der Staatsanwalt appellierte an den „gesunden Menschenverstand“ der Richterin und der zwei Geschworenen, die gemeinsam das Urteil fällen sollen, und forderte sie auf, den Angeklagten zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Das Strafmaß Lebenslang bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern.

Madsens Verteidigerin Betina Hald Engmark bemängelte in ihrem Abschlussplädoyer eine schwache Beweislage. „Die Anklage hat eine sehr interessante Geschichte präsentiert“, sagte Engmark. Ihr fehlten allerdings die Fakten. Nach Ansicht seiner Verteidigerin kann er nicht wegen Mordes aus sexuellem Motiv verurteilt werden. „Wir haben keine echten Beweise gehört“, sagte Betina Hald Engmark in ihrem Schlussplädoyer. Die Staatsanwaltschaft stütze sich in ihrer Argumentation lediglich auf „Annahmen und schwache Indizien“. Das Gericht dürfe sich nicht auf ein Bauchgefühl stützen. „Nicht mein Klient muss beweisen, dass er etwas nicht getan hat. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass er etwas getan hat“, betonte sie.

Laut Gerichtsmedizin wurde die Schwedin Wall wahrscheinlich durch Strangulierung oder einen Kehlenschnitt getötet. Die Gerichtsmedizinerin Christina Jacobsen hatte jedoch bei ihrer Anhörung vor Gericht eingeräumt, dass eine Gasvergiftung nicht ausgeschlossen werden könne.

Eine U-Boot-Expertin zweifelte zwar Madsens Darstellung an, wonach Wall in Folge eines Druckabfalls im Inneren des U-Bootes an giftigen Gasen erstickt sei. Aber ein anderer vor Gericht geladener Experte widersprach wiederum der Auffassung der Expertin.

Der 47-jährige Angeklagte bestreitet den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Wall an Bord seines U-Boots ermordet zu haben, um seine sexuellen Fantasien auszuleben.

Die Anklage ist hingegen davon überzeugt, dass Madsen die schwedische Journalistin im vergangenen August an Bord seines selbst gebauten U-Boots gefesselt, missbraucht und ermordet hatte, bevor er ihre Leiche zerstückelte und im Meer versenkte. Sie zeichnet von Madsen das Bild eines sexuell perversen Sadisten mit narzisstischen und psychopathischen Zügen. Neben Mord wirft sie ihm schweren sexuellen Missbrauch sowie Leichenschändung vor.

von

Günter Schwarz – 24.04.2018