(København) – Die Gerichtsverhandlung vor dem Byrettet København (Stadtgericht Kopenhagen) gegen Peter Madsen wurde abgeschlossen. Peter Madsen wurde wegen Mordes an schwedischen Journalistin Kim Wall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richterin Anette Burkø hat das Urteil gerade um 13:05 Uhr im Gericht verlesen. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass Peter Madsen des Mordes und sexuellen Missbrauchs schuldig ist.

„Es war eine zynische und geplante sexuelle Nötigung und Tötung mit einem sehr brutalen Charakter einer zufälligen Frau, die aufgrund ihrer journalistischen Arbeit einer Einladung zu einer U-Boot-Fahrt des Angeklagten gefolgt sei“, sagte Anette Burkø.

Peter Madsen trug ein schwarzes T-Shirt und einen schwarzen Blazer. Er saß völlig still auf der Bank des Angeklagten und schaute nach unten, während die Richterin das Urteil verlas. Anschließend gab seine Verteidegerin, Betina Hald Engmark, bekannt, dass das Urteil beim Østre Landsret in København (Landgericht Ost Kopenhagen) angefochten wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, während Peter Madsens Verteidegerin, Betina Hald Engmark, für eine Freiheitsstrafe für nicht mehr als sechs Monate plädierte. Betina Hald Engmark vertrat die Auffassung, dass es keine ausreichenden Beweise gebe, um den U-Boot-Konstrukteur Madsen für mehr zu verurteilen, als er selbst zugegeben und eingeräumt hatte.

Peter Madsen befindet seit dem 11. August 2017 im Gefängnis, nachdem er vor dem Hafen von Dragør gerettet wurde, wo das U-Boot Nautilus in der Bucht von Køge gesunken war.

Peter Madsen wurde in den Anklagepunkten des Mordes, des Geschlechtsverkehrs und des unsittlichen Umgangs mit dem Seerecht vorgeworfen, und er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen.

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Mit diesem Strafmaß „Lebenslänglich“ kann Madsen frühestens fühestens nach zwölf Jahren aus dem Gefängnis freikommen. Allerdings wurde anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet, die die Gefängnisstrafe verlängert und in der Madsen in Abständen psychiatrisch untersucht wird, um festzustellen, ob er noch weiterhin eine Gefahr für seine Umwelt und Mitbürger darstellt.

Ferner beschloss das Gericht, Madsens U-Boot wird beschlagnahmt und zerlegt. Dem Partner Kim Walls sprach das Gericht zudem 120.000 Kronen (16.100 Euro) Entschädigung zu – zu Lasten von Peter Madsen. Die Eltern der getöteten Journalistin werden nicht entschädigt. 33.775 Kronen (4.530 Euro) soll Madsen an die Seefahrtsbehörde zahlen.

von

Günter Schwarz – 25.04.2018