13 Handyverstöße in 90 Minuten festgestellt
(Flensburg) – Bislang waren überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer die größten Unfallgefahren im Straßenverkehr. Doch inzwischen ist ein dritter Risikofaktor hinzugekommen: die Ablenkung durch Smartphones, Tablets oder andere elektronische Geräte. Vielfältige internationale Studien konstatieren, dass jeder siebte bis zehnte Verkehrsunfall auf diese Art von Ablenkung zurückzuführen sein dürfte.
Bislang galt, wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn das Gerät (oder der Hörer) dafür in die Hand genommen werden muss. Jetzt gilt dieses Verbot für eine Vielzahl an elektronischen Geräten wie Tablets, Berührungsbildschirme, Navigationsgeräte, Abspielgeräte mit Videofunktion, Fernseher, Audiorekorder oder E-Book-Reader sowie für das Schreiben von Nachrichten und dem Surfen im Internet.
Die Verwendung eines Handys ist mithilfe technischer Zusatzausrüstungen erlaubt, solange sichergestellt ist, dass das Smartphone nicht angefasst und nur eine kurze und beiläufige Blickzuwendung zum Assistenzgerät nötig ist. Damit ist auch das Lesen einer Kurznachricht oder die Nutzung anderer Multimedia-Angebote verboten, da diese Tätigkeiten grundsätzlich eine längere Blickabwendung erfordern. (Auszug aus dem Schleswig-Holsteinischen Verkehrssicherheitsbericht für das Jahr 2017)
Sieben Beamte vom 1. Polizeirevier Flensburg führten gestern Nachmittag am 25.04.2018 zuerst eine Kontrolle in der Waldstraße und anschließend an der Exe durch. Innerhalb von nur 90 Minuten wurden 13 Handyverstöße und zwei Gurtverstöße festgestellt. Außerdem wurden in der Waldstraße vor einem Kindergarten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg vom 26.04.2018 um 11:53 Uhr
bearbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 26.04.2018