(Kiel) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel prüft Bauhauptgewerbe. 95 Unregelmäßigkeiten wurden bei der Schwerpunktprüfung festgestellt.

In der vergangenen Woche fand eine umfangreiche Schwerpunktprüfung im Bereich Trocken- und Montagebau statt. Im Fokus der Kontrollen standen u. a. die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten sowie unerlaubte Ausländerbeschäftigung. Dazu befragten die Zöllner der Finanzkontrolle Kiel und Lübeck mit einem Großaufgebot Arbeitnehmer auf diversen Baustellen.

Nach vorläufigen Erkenntnissen haben sich in 95 Fällen Unregelmäßigkeiten ergeben, die einer weiteren intensiven Prüfung bedürfen. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte, dass einige Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Wegen fehlender Arbeitsgenehmigungen bei ausländischen Beschäftigten sind in 25 Fällen weitere Ermittlungen erforderlich. Auf Grund der bei den Prüfungen festgestellten Erkenntnisse ist in vielen Fällen eine anschließende Geschäftsunterlagenprüfung in den jeweiligen Betrieben erforderlich.

Diese Art der Schwerpunktprüfungen sind auch Präventivmaßnahmen. Sie sollen zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen.

„Beamte des Hauptzollamts Kiel werden nicht nur diesen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedrohten Bereich im Auge behalten und weiterhin intensive Kontrollen durchführen“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Kiel, Claus-Peter Minkwitz.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Kiel vom 26.04.2018 um 15:27 Uhr

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Günter Schwarz – 27.04.2018