Überwachungsvorwürfe der Kieler Nachrichten
(Lübeck) – Aufgrund der in der Presseberichterstattung der Kieler Nachrichten vom 15. und 17. Juli 2017 mitgeteilten Umstände, dass es unberechtigte Zugriffe auf den E-Mail-Account und das private Netzwerk des Redakteurs Modrow gegeben habe, hat die Staatsanwaltschaft Lübeck Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verdachts des Ausspähens von Daten gem. § 202a des Strafgesetzbuchs (StGB) geführt.
Auch insoweit hat die Staatsanwaltschaft Lübeck mit der Durchführung der Ermittlungen das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Mainz beauftragt, da in derselben Berichterstattung der Kieler Nachrichten mit Blick auf den mittlerweile entkräfteten Verdacht der Überwachung des Dienstwagens des Chefredakteurs Longardt mit einer Peil- bzw. Sendevorrichtung zur Feststellung des Fahrzeugstandortes der Eindruck erweckt worden war, die Überwachung sei durch Verantwortliche aus den Reihen der Landespolizei veranlasst worden.
Die Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Die Vermutung, dass es jeweils zu einem unbefugten Zugriff auf das E-Mail-Konto des Redakteurs Modrow am 18.05.2017 und auf sein privates Netzwerk am 25.06.2017 gekommen sei, hat in dem Ermittlungsverfahren keine Bestätigung gefunden.
Das Unternehmen Yahoo, nunmehr Oath (EMEA) Ltd., hat im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vielmehr mitgeteilt, dass es zu dem genannten Zeitpunkt keine Einwahl in das betreffende E-Mail-Konto gegeben habe. Auch ein unberechtigter Zugriff auf das private Netzwerk des Redakteurs Modrow war durch die Ermittlungen nicht festzustellen.
Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ist mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 27.04.2018 um 11:45 Uhr
bearbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 27.04.2018