(København) – Der 47-Jährige will in der Berufungsverhandlung vor dem Østre Landsret in København (Östliches Langericht in Kopenhagen) nicht länger auf Freispruch plädieren, wie seine Anwältin und er es nach dem Urteilspruch des Byrettets København (Stadtgericht Kopenhagen) am 25. April angekündigt hatten.

Peter Madsen will aber am Berufungsgericht nun eine Strafmilderung erwirken. Das Gericht in København hatte Madsen für den Mord an Kim Wall nach einer 12-tägigen Verhandlung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Richterin Anette Burkø begründete das Urteil unter anderem mit: „Es war ein zynischer und geplanter sexuell motivierter Angriff und Tötung eines sehr brutalen Charakters auf eine zufällige Frau, die dank ihrer journalistischen Arbeit einer Reise zum U-Boot des Angeklagten zugestimmt hatte.“

U-Boot-Bauer Peter Madsen will im Fall der getöteten Journalistin Kim Wall nicht länger auf Freispruch plädieren. Während des gesamten Prozesses im Byrettet København hatte Madsen sich für nicht schuldig bekannt, Wall an Bord seines U-Boots „Nautilus“ gefoltert und getötet zu haben. Dieses will er nun laut einem Twitter-Post von Københavns Staatsanwaltschaft nicht mehr weiter verfolgen.


Berufungsfall gegen Peter Madsen: Die Staatsanwaltschaft besteht auf das Urteil des Stadtgerichts auf Lebenslänglich. Peter Madsen besteht auf eine Abmilderung der Strafe. Der Berufungsfall kommt ausschließlich zum Zweck des Strafmaßes und nicht wegen der Schuldfrage vor Gericht. Der Termin in der Sache ist noch nicht angesetzt.
Damit wird das Østre Landsrettet, an dem Madsen gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft in Berufung gehen will, nur noch über das Strafmaß und nicht mehr über die Schuldfrage zu entscheiden haben. Der Verurteilte will jetzt nur noch versuchen, sein Strafmaß abzumildern.

Der 47-jährige Peter Madsen wurde am 25. April vom Byrettet København schuldig gesprochen, Kim Wall getötet, sexuelle misshandelt und ihre Leiche geschändet zu haben.

von

Günter Schwarz – 07.05.2018