(Niebüll) – Am Freitagvormittag des 11.05.2018, kontrollierten gegen 09:00 Uhr Beamte der Bundespolizei im Bahnhof Niebüll die Personen aus dem Einreisezug aus Dänemark.

Dabei stellten sie einen jungen Mann fest, der angeblich über keinerlei Papiere verfügte. Es erfolgte somit die Mitnahme zur Dienststelle. Dort konnte bei der Durchsuchung der Person und seiner Sachen eine dänische Asylkarte aufgefunden werden.

Nach der Abnahme der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass der 24-jährige tunesische Staatsangehörige auch in Deutschland kein unbeschriebenes Blatt war. Aus zwei Haftbefehlen wegen Diebstahls ging hervor, dass er noch eine Restfreiheitsstrafe von 16 Tagen abzusitzen hatte. Die Freiheitsstrafe hätte er mit einer Zahlung von insgesamt 273 Euro abwenden können.

Da aber noch ein weiterer Untersuchungshaftbefehl (ebenfalls wegen Diebstahls) vorlag, wurde es mit der Freiheit zunächst nichts. Es erfolgte am Nachmittag die Vorführung beim Amtsgericht und anschließend die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Zusätzlich zu den Haftbefehlen, lagen noch fünf weitere Fahndungsnotierungen vor. Verschiedene Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden hatten den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Zu guter Letzt kommt nun noch eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet hinzu.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Flensburg vom 11.05.2018 um 18:21 Uhr

bearbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 12.05.2018