Autofahrer müssen sich jetzt beim TÜV auf neue Untersuchungen einstellen
Ab dem 20. Mai 2018 gelten für die Hauptuntersuchung beim TÜV neue Regeln. Hintergrund ist eine neue EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter vereinheitlichen soll.
Die neue Richtlinie soll für mehr Sicherheit der digitalen Fahrzeugsysteme sorgen. Der zeitliche Aufwand für Autofahrer an den Prüfstellen soll sich dadurch aber nicht ändern, so Richard Goebelt, Leiter des Bereichs Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband.
Neue Mangeleinstufung
Die Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ wird neu eingeführt und stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Wie „Erhebliche Mängel“ bescheinigt der „Gefährliche Mangel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig.
Prüfung von Daten-Komponenten
Neu ist ebenfalls die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung. Dazu gehört zum Beispiel die Untersuchung des elektronischen Notrufsystems eCall, das seit 01. April 2018 für Neufahrzeuge Pflicht ist. Außerdem werden aktuell noch Prüfverfahren zur Untersuchung von Systemen des automatisierten Fahrens entwickelt.
Neue Einstufungen der Reifendruck-Kontrollsysteme
Werden funktionsunfähige Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf ab dem 20. Mai keine Plakette mehr erteilt werden. Die Systeme sind wichtig für Verkehrssicherheit und Umweltschutz.
von
Günter Schwarz – 20.05.2018