(Aarhus) – Der Däne Tommy Mørck, der der deutschen Minderheit in Nordschleswig angehört und inzwischen in Aarhus lebt, reiste 2016 nach Syrien, um in den Reihen der Kurden gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ zu kämpfen. Jetzt wurde er dafür in Aarhus vor Gericht gestellt – und soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft, wobei sie das Recht auf ihrer Seite sieht, für sechs bis acht Monate in Haft.

Mørck besuchte die deutschen Schulen in Padborg und Tinglev und legte sein Abitur am Deutschen Gymnasium für Nordschleswig in Aabenraa ab. 2016 beschloss der inzwischen in Aarhus lebende Tommy Mørck, nach Syrien zu fliegen, um die Revolution der Kurden und ihren Kampf gegen den „IS“ vor Ort zu unterstützen. Eine Genehmigung der Behörden hatte er für diese Reise nicht – und soll deshalb laut Staatsanwaltschaft nun zu sechs bis acht Monate Haft ohne Bewährung verurteilt werden.

Die deutschsprachige dänische Zeitung „Nordschleswiger“ hatte Mørck nach seiner Rückkehr in Aabenraa getroffen und ausführlich zu seinen Beweggründen und seinen Erlebnissen interviewt. Dass er gegen den sogenannten Islamischen Staat in den Kampf zog, bringe „keine mildernden Umstände“, so der leitende Staatsanwalt Jacob Balsgaard Nielsen am Dienstag vor dem Byrettet (Stadtgericht) in Aarhus.

Mørck selbst sagt, dass er das umstrittene Gesetz, das am 30. September 2016 in Kraft trat, nicht gekannt habe. Er war schon vorher in den nördlichen Irak gereist und gelangte im November 2016 nach Syrien. „Ich wusste wohl, dass es eine Grauzone war und vielleicht gegen irgendein Gesetz verstoßen würde, aber es war das Richtige“, so Mørck.

In der Wüste habe es keine Schilder gegeben und er habe nicht gewusst, ob er sich in einem der Gebiete befindet, in denen Dänemark seinen Staatsbürgern den Aufenthalt verboten hat. Kein Grund, ihn nicht zu bestrafen, sagt die Staatsanwaltschaft. „Dass es draußen im Sand keine Schilder mit Distriktgrenzen ausmachen konnte, schließt den Vorsatz nicht aus, wenn er sich dazu entschieden hat, sich an der Frontlinie aufzuhalten“, so Balsgaard Nielsen.

Mørcks Anwältin Amalie Starch sieht die Sache nicht so eindeutig und klar, wie es die Staatsanwaltschaft darstellt. Der dänische polizeiliche Nachrichtendienst PET habe Probleme damit gehabt, die Ortschaften, in denen sich Mørck ihren Informationen nach aufhielt, richtig zu buchstabieren. Sowohl das Justizministerium als auch der militärische Nachrichtendienst FE wurden vom PET um Hilfe gebeten, Kartenmaterial und Grenzverläufe im nördlichen Syrien zu interpretieren. „Das ist viel zu unklar“, so Starch über die geografische Grundlage der Anklage.

Die Anwältin hat noch weitere Argumente für einen Freispruch ihres Mandanten. Zum Beispiel, dass das dänische Gesetz einen unverhältnismäßig großen Eingriff in das Recht der Bürger, sich frei zu bewegen, darstelle. Dieses Recht sei ihnen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in einer Konvention der Vereinten Nationen zugesichert.

Mørck hat seine Wehrpflicht in der Königlichen Leibgarde geleistet und war politisch aktiv in der grünen Partei Alternativet. Vor Gericht beantwortete er laut Nachrichtenagentur Ritzau alle Fragen bereitwillig und berichtete über sein Interesse an dem Kampf gegen den „IS“, den er unterstützen wollte. Zuletzt bedankte er sich bei allen Anwesenden im Gerichtssaal für die „gute Ruhe und Ordnung“ während der Verhandlung.

Das Urteil gegen Tommy Mørck wird für kommenden Montag am 04. Juni 2018 erwartet.

von

Günter Schwarz – 29.05.2018