Mit der Krönung Eriks VII. am 17. Juni 1397 in Kalmar zum gemeinsamen König von Dänemark, Norwegen und Schweden wird die Kalmarer Union gebildet.

Die Kalmarer Union war eine Vereinigung der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, die von 1397 bis 1523 bestand. Am 17. Juni 1397 unterzeichneten 67 Personen des geistlichen und weltlichen Adels der drei Staaten im schwedischen Kalmar unter Federführung der dänischen Königin, Dronning MargaretheI., jenen Vertragsentwurf, der nie ratifiziert wurde, Skandinavien aber für rund eineinhalb Jahrhunderte faktisch vereinte. Jedes Reich behielt seinen Reichsrat und Regierungsaufbau.

Die formal nie ratifizierte Union von Kalmar umfasste ebenfalls Teile Finnlands, das damals unter schwedischer Herrschaft stand, Island, die Färöer, Shetland und Orkney, die der norwegischen Krone unterstellt waren, und zeitweise Schleswig-Holstein. Die Reichsräte in Dänemark, Schweden und Norwegen hatten jedoch nie das Unionsdokument ratifiziert, denn Margarethe I. wollte eine viel engere Union errichten als der Adel der nordischen Staaten. Nicht zur Union gehörten die Inseln und Städte der Hanse, die in wirtschaftlicher und politischer Konkurrenz zu den umliegenden Monarchien stand. Die Westküste Schwedens war damals ebenso wie Bornholm im Besitz Dänemarks.

Die Union von Kalmar wurde von Dänemark dominiert und in Schweden und Norwegen nur von Teilen des Adels und Klerus getragen. Beherrschende Themen in der Geschichte der Kalmarer Union waren immer der Freihandel, insbesondere der der Hansestädte, die Eigeninteressen des schwedischen Hochadels und der Besitz von Schleswig. 1409 kam es zu einem Krieg zwischen Dänemark und Holstein um Schleswig. Das Herzogtum war 1326–1330 als dänisches Lehen an das Haus Schauenburg gegangen und das erstarkte Dänemark wollte seit 1427 gegen Graf Adolf VIII. von Schauenburg zu Holstein und Stormarn seine Besitzansprüche, die der deutsche König Sigismund auch bestätigte, geltend machen.

Aufgrund der verschiedenen Interessenlagen konnte sich aus der Kalmarer Union keine Großmacht bilden. Die Union der drei skandinavischen Staaten, die nur als eine Personalunion und ein Verteidigungsbündnis angelegt war, war kein kontinuierlich andauernder Verbund, da es im 15. Jahrhundert des Öfteren zum Zerfall des Unionskönigtums kam. Nur unter den Königen Erik VII .(Erich von Pommern, 1397–1439), Christoph III. (Christoph von Bayern, 1440–1448), Christian I. (1457–1463) und Johann I. (Hans, 1497–1501) hatte sie realen Bestand. In diesen Zeiträumen wurde der amtierende dänische König auch vom schwedischen Hochadel als Unionskönig akzeptiert. In den dazwischen liegenden Perioden übernahm der schwedische Reichsrat sowie der von ihm gewählte Reichsverweser die Regierung im Land.

von

Günter Schwarz – 17.06.2018