(Straßburg) – Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ist endgültig mit einer Beschwerde gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies seinen Antrag am Donnerstag als offensichtlich unbegründet ab. Der 39-Jährige hatte sich vor allem gegen seine lange Isolationshaft gewehrt.

Er argumentiert, die Bedingungen seiner Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis seien unmenschlich und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das oberste norwegische Gericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass dies nicht der Fall sei. Breivik wandte sich daraufhin an das Menschenrechtsgericht in Straßburg. Dieses entschied nun, dass die Prüfung des Falls keine Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gezeigt habe – deshalb wurde die Beschwerde als unzulässig abgewiesen.

Breivik, der seinen Namen mittlerweile in Fjotolf Hansen änderte, wurde im August 2012 zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Haftstrafe kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Breivik weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit eingeschätzt wird.

Ein skrupelloser Massenmörder

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet. Anschließend erschoss er auf der Insel Utøya im Oslo-Fjord 69 weitere Menschen, die an einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen.

von

Günter Schwarz – 23.06.2018