(København) – Am Donnerstag, den 05 Juli 2018. wurde eine weitere gesetzliche Änderung der dänischen Einwanderungspolitik eingeführt. Während sich die Gesetzeslage für viele Ausländer und ihre Familien in Dänemark verschärft, ist das Gesetz für in Dänemark geborene Bürger in Sydslesvig (Südschleswig) gelockert worden.

Die Änderung der Gesetze bedeutet, dass dänisch gesinnte Sydslesvigere einen dänischen Pass und die dänische Staatsbürgerschaft erhalten können, auch wenn sie nicht in Dänemark geboren sind. Das war bisher nicht möglich. Die Gesetzesänderung betrifft jedoch nicht alle Bürger in Sydslesvig, formal Dänen werden zu können.

Eine zwingende Bedingung ist, dass Sie in Sydslesvig geboren und/oder aufgewachsen sind. Darüber hinaus muss der Antragsteller entweder die dänische Schule besucht haben oder in der Lage sein, „Dänischkenntnisse in Wort und Schrift nachzuweisen, die den Anforderungen anderer dänischer Staatsbürger entsprechen“.

Darüber hinaus muss der Antragsteller mindestens eines von drei weiteren Kriterien erfüllen:

– Man muss dänisches Blut in der Adern haben. Die Regelung besagt, dass „mindestens eine Person in der Familie des Antragstellers bei der Geburt, vier Generationen zurück gerechnet, die dänische Staatsangehörigkeit inne hatte“.

– Man muss zuvor in Dänemark gelebt haben – mindestens drei Jahre hintereinander.

– Man muss mindestens zehn Jahre lang eine Vorstandstätigkeit, eine ehrenamtliche Arbeit inne gehabt oder anderweitig aktiv in einer oder mehreren dänischen Minderheitsverbänden tätig gewesen sein.

Diese Bedingungen gelten auch für Sydslesvigerne mit Wohnsitz in Dänemark, es sei denn, sie leben seit zwei Jahren ohne Unterbrechung in Dänemark.

Diese neue gesetzliche Regelung wurde von der Regierung gemeinsam mit den Socialdemokraterne und der nationalpopulistischen Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) angenommen. Die Parteien haben vereinbart, dass das neue System für die Sydslesvigerne innerhalb von zwei Jahren evaluiert wird.

Es war die Sydslesvigsk Forening (SSF / Südschlesische Vereinigung), die zuerst die dänische Regierung aufforderte, dänischstämmigen Sydslesvigere dänische Pässe zuzugestehen.

Auf der anderen Seite sprach sich damals die zu der Zeit noch amtierende schleswig-holsteinische Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) der Landesregierung unter Torsten Albig (SPD) gegen diese Regelung aus. Darüber hinaus wurde von Anke Spoorendonk kritisiert, dass der Vorschlag zu einer Spaltung in „echte“ und „unechte“ Mitglieder der dänischen Minderheit in Sydslesvig führen könnte.

von

Günter Schwarz – 07.07.2018