(Bargteheide) – Etwa seit Herbst 2017 hat sich das öffentlich zugängliche Gelände am und um das Schulzentrum herum, insbesondere am Wochenende, als Treffpunkt für Jugendliche und Heranwachsende aus Bargteheide und dem Umland etabliert. Dabei wurde und wird in erheblichem Maße Alkohol aber auch Betäubungsmittel konsumiert. In diesem Zusammenhang war im Bereich des Schulzentrums eine Häufung von Straftaten wie Diebstähle, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen.

Aus diesem Grund wurde der Bereich am und um das Schulzentrum herum, seit Anfang Oktober 2017, von der Polizei als sog. „gefährlicher Ort“ eingestuft. Die Formulierung „gefährlicher Ort“ ist ein rein rechtlicher Begriff. Dieser definiert einen Ort, an dem „Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben“ Der Begriff „gefährlicher Ort“ beschreibt nicht den Zustand, dass es für Personen generell zu gefährlich wäre, sich an diesem Ort aufzuhalten.

Die rechtliche Einstufung als „gefährlicher Ort“ dient für die Polizei als Ermächtigungsgrundlage zur Feststellung der Identität sowie der Durchsuchung von allen an diesem Ort angetroffenen Personen, einschließlich der mitgeführten Gegenstände.

Das Schulgelände ist während des Schulbetriebes ausdrücklich von einer Einstufung als „gefährlicher Ort“ ausgenommen.

In dem Zusammenhang mit der o. g. Häufung von Straftaten führte die Polizei Bargteheide in der Vergangenheit zwei größere und immer wieder kleinere Kontrollmaßnahmen durch.

Am Freitag, den 06.07.2018, fand in der Zeit vom 21.00 Uhr bis 01.00 Uhr erneut eine größere Kontrolle am und um das Schulzentrum Bargteheide herum statt.

Hierbei waren 13 Beamte sowie ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bargteheide im Einsatz. Drei Kameraden der freiwilligen Feuerwehr Bargteheide leisteten dabei technische Unterstützung.

Insgesamt sind an die 50 Personen kontrolliert worden. Etwa ein Drittel der Kontrollierten waren noch nicht volljährig. Der jüngste Jugendliche war 15 Jahre alt. Etwa drei Viertel der angetroffenen Personen war nicht in Bargteheide wohnhaft.

Bei einem 22-jährigen wurde eine kleine Menge Drogen, möglicherweise Kokain, aufgefunden. Ferner haben die Beamten eine kleine Plastikdose mit Canabisblüten in einem Gebüsch gefunden. Die Dose wurde offensichtlich zu Beginn der Kontrolle weggeworfen. Zu beiden Fällen ist eine Strafanzeige gefertigt worden.

Ein ebenfalls 22-jähriger führte ein verbotenes Einhandmesser mit sich. Dieses wurde beschlagnahmt. Auch hier folgt eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz.

Ein 17-jähriger befolgte einen ausgesprochenen Platzverweis nicht. Als er weggeführt werden sollte, wehrte er sich dagegen und versuchte u. a. den Beamten ins Gesicht zu spucken. Gegen den Jugendlichen wurde eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung gefertigt.

Zwei Jugendliche im Alter von 15 Jahren und 17 Jahren mit 1,11 Promille und 1,84 Promille wurden bei der Kontrollstelle an einen Beauftragten der Erziehungsberechtigten übergeben.

Sämtliche Personen, die auf dem eigentlichen Schulzentrum angetroffen wurden, erhielten entsprechende Platzverweise für das Schulgelände.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Ratzeburg vom 09.07.2018 um 11:18 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 09.07.2018