
Was geschah am 25. August 1786 in unserem Dänemark?
Die „Große Landwirtschaftskommission“, die sich auf die erforderlichen Bodenreformen und insbesondere auf die rechtliche Stellung des Königreiches gegenüber den Grundeigentümern und deren Bauern regelt, nimmt am 25. August 1786 ihre Arbeit auf.
Die „Große Landwirtschaftskommission“ wurde in den späten 1700er Jahre eingerichtet, um eine weitreichende Umstrukturierung der dänischen Landwirtschaft zu implementieren und dörfliches Gemeinschaftseigentum und -bewirtschaftung abzuschaffen und ein individuelles, im Eigentum und in Selbstverantwortung befindliches Landwirtschaftswesen umzusetzen. Neben Verbesserungen der Bewirtschaftungsbedingungen wurde auch an den Lebensbedingungen der Landbevölkerung gearbeitet.
Hintergrund
Bereits seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde viel darüber gesprochen, die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Betrieben aufzuheben, woraufhin einige Grundbesitzer bereits freiwillig diese Reformen auf ihren Gütern umsetzten und mit ihren Landarbeitern Pachtverträge schlossen und diese eigenständig das ihnen verpachtete Land bewirtschafteten.
Die „Erste Landwirtschaftskommission“
Im Jahr 1757 setzte die Regierung die „Erste Landwirtschaftskommission“ ein, die die Aufgabe hatte, Vorschläge gegen die wenig effektive Bewirtschaftung des Landes durch desolat arbeitende Gemeinschaften unter den Landarbeitern auszuarbeiten.
Trotz der Tatsache, dass die Reformbewegung teils unterstützt und teils von der Regierungsseite vereitelt wurde – letzteres war besonders der Fall in der Guldbergschen Periode, nachdem mehr gute Regelungen abgeschafft wurden, wie z. B die wichtige Reform vom 23. April 1781, mit der die Verordnung aufgehoben wurde, Land gemeinschaftlich zu bewirtschaften, die dann später tatsächlich die große landwirtschaftliche Reform wieder ermöglicht hat.
Aber so sehr kam die Reformarbeit bis zum Jahr 1784 nicht mehr in Schwung, als Guldberg gestürzt wurde und Kronprinz Frederik an die Spitze der Kommission trat und um sich herum eine Reihe von talentierten Menschen wie die Brüder Christian D. F. Reventlow und Johan Ludvig Reventlow, Christian Colbjørnsen und Andreas Peter Bernstorff sammelte, von denen die vier Männer die treibenden Kräfte bei der Umsetzung von Bodenreformen wurden.
„Kleine Landwirtschaftskommission“
Am 3. November 1784 wurde dan die „Kleine Landwirtschaftskommission“ ins Leben gerufen, um zu untersuchen, wie die Stellung der Bauern auf den königlichen Gütern in Frederiksborg und Kronborg verbessert werden könnte. Dieses geschah nun, indem die Bauern ihr Land erhielten, die Höfe selbst bearbeiteten und vererben konnten. Schließlich wurde die Abgabe des „Zehnten“ an den Gutsherrn abgeschafft, und diese Abgabe wurde durch eine feste Steuer ersetzt.
Die „Große Landwirtschaftskommission“
Im Jahr 1786 wurde die „Große Landwirtschaftskommission“ eingesetzt. Die Kommission bestand aus Vertretern der Kanzleien, der Abgaben- und Steuerbehörden, der Gutsherren, des Militärs und von Rechtsexperten. Die dänischen Kanzleien wurden vertreten durch B. Luxdorph, P. Aagaard und O.L. Bang. Die Abgaben- bzw. Steuerbehörde wurde von Chr. D. Reventlow und J. Erichsen, der später durch J. E. Colbjørnsen ersetzt wurde, und V.A. Hansen repräsentiert. Als Rechtsexperten waren die Rechtsanwälte Cordsen und Fridsh und die ehemaligen Oberste Gerichtsinspektoren B. Eichel und A. Bang in der Kommission. Die Grundbesitzer waren in den Personen von C.L. Scheel-Plessen, P.A. Lehn, M. Quistgaard und G. Wormskiold vertreten, und schließlich war für das Militär Generaldirektor W. Bornemann anwesend.
Mandat
Das Mandat der Kommissionäre von 25. August 1786 hatte Vorschläge und Fragen von rechtlichen und finanziellen Folgen zu prüfen und zu klären, die durch das Gesetz in Bezug auf die Beziehung zwischen Grundbesitzern und ihre Landwirte geregelt wurden. Auch mussten Fragen zu Bauern geregelt werden, die nicht an Gutsherren gebunden waren. Die Kommission sollte sich bei der Arbeit auf bestehende Rechtsvorschriften stützen und Verbesserungen der Lebensbedingungen der Landwirte vorschlagen, ohne dadurch die Rechte der Gutsherren zu verletzen.
Ergebnisse
Ein erstes Ergebnis der Kommission waren die Vereinbarungen vom 8. Juni 1787, in denen die Rechte und Pflichten, die zwischen Gutsherren und Pächter in Dänemark gelten, geregelt wurden. So besagte eine Regel, dass der Gutsherr den Landwirt für die Zahlung von Pachtabgaben nicht von irgendeinem Teil seines Landes berauben konnte. Durch dieses Gesetz wurde der Nachlass durch einheitliche, spezifische Regeln geordnet, und der Bauer war rechtlich abgesichert.
Im darauffolgenden Jahr kam eine Regelung vom 20. Juni 1788 zur Lösung des „Banngürtels“ hinzu. Nach den Verordnungen von 1787, die den Bauer finanziell frei gemacht hatten, erhielt er durch dieses Gesetz jetzt auch die bürgerliche Freiheit, womit die Macht der Gutsbesitzer über seine Person aufgehoben wurde. Es war fortan nicht mehr der Gutsbesitzer sondern das Gesetz, das darüber bestimmte, ob er als Soldat zum Wehrdienst eingezogen werden kann.
von
Günter Schwarz – 25.08.2018