(Schleswig / Hartenholm) – Die Veranstalter des Rennspektakels um die Comicfigur „Werner“ in Hartenholm reagierten mit Bedauern auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Lärmschutz. Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig wird das Programm auf einer der vier Bühnen des Festivals, dem Kesseldrom, entsprechend verändert, teilten die Veranstalter mit.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte am Freitag der Klage eines Anwohners teilweise stattgegeben. Demnach dürfen die Lärmimmissionen vom Festivalgelände des 46 Hektat großen Flughafens ab Mitternacht nicht den Wert von 55 Dezibel überschreiten. Am ersten Festivaltag am Donnerstag, den 30.08.2018, und am Sonntag, den 02.09.2018, muss die Lautstärke sogar schon ab 22:00 Uhr gesenkt werden, da auf den Abend ein Werktag folgt.

Die Veranstalter des viertägigen Festivals rechnen mit bis zu 50 000 Fans. Höhepunkt soll am 2. September das Rennen zwischen dem Comiczeichner Rötger „Brösel“ Feldmann mit seinem Motorrad „Red Porsche Killer“ gegen den roten Porsche seines Kumpels und Kieler Kneipenwirts Holger „Holgi“ Henze werden.

Homepage zum Rennen mit Vorverkauf:  https://www.werner-rennen.de/

Die Polizeidirektion Bad Segeberg weist darauf hin, dass anlässlich der Veranstaltung sogenannte Anhalte- und Sichtkontrollen gemäß § 180 III Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein vorgenommen werden. Der Leitende Polizeidirektor Andreas Görs hat diese gefahrenabwehrende Maßnahme für den Zeitraum vom 27. August bis zum 03. September angeordnet.

Diese Maßnahme ist räumlich auf den öffentlichen Verkehrsraum zwischen der Autobahn 7, der Bundesstraße 432, der Bundesstraße 205 bzw. Autobahn 21 und den südlichen Gemeindegrenzen von Kayhude, Wakendorf II und Henstedt-Ulzburg begrenzt. Die Polizei darf im Geltungsbereich der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume und Ladeflächen in Augenschein nehmen.

Die Polizei verfolgt mit den Kontrollen das Ziel, insbesondere der festivaltypischen Eigentumskriminalität entgegenwirken zu können. Hierzu zählen insbesondere Zelt- und Taschendiebstähle.

von

Günter Schwarz – 27.08.2018