(Aarhus) – Am gestrigen Montag des 03. Septembers 2018 wurde eine 48 Jahre alte türkische Frau in einer Polizeistation festgehalten, weil sie gegen das am 1. August 2018 in Kraft getretene Vermummungsverbot, dass besser unter dem Begriff „Burkaverbot“ bekannt ist, verstoßen hat, verlautet es von Østjyllands Politi im Tagesbericht.

Die Frau, die eine Gesichtverschleierung trug, durch die nur ihre Augen sichtbar waren, war zur Polizeistation in Aarhus gekommen, da sie als Touristin in Dänemark ihre Aufenthaltserlaubnis erneuern lassen wollte. Auf der Polizeistation wurde der Frau mit Hilfe eines Dolmetschers gesagt, dass es verboten sei, in Dänemark voll verschleiert zu sein und dass ein derartiges Vergehen mit 1.000 Kronen (134 Euro) zu ahnden sei.

Die 48-Jährige erklärte daraufhin, dass sie die neue dänische Gesetzgebung nicht kannte, aber sie würde das Gesetz anerkennen und sich danach richten. Ihr war nicht bewusst gewesen, ein Gestz zu verletzen, und daraufhin zog sie sich ihren Schleier vom Gesicht und verließ die Polizeiwache. Zuvor zahlte sie allerdings widerspruchslos noch die Geldbuße in Höhe von 1.000 Kronen.

Bereits zwei Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde die erste Geldstrafe wegen dieses Gesetzesverstoßes fällig. Eine 28-jährige Frau, die Niqab getragen hatte, wurde wegen Verletzung des Bedeckungsverbotes belangt.

Die Frau geriet auf einer Rolltreppe in einem Einkaufszentrum in Hørsholm mit einer anderen Frau wegen ihrer Vermummung in einen Streit, der zu einer Schlägerei wurde und bei der der 28-Jährigen die Niqab teilweise vom Leib gerissen wurde. Als die Polizei den Ort des „Schlachtfeldes“ erreichte, hatte sie ihre Kleidungsstücke bereits zurückerhalten.

Die 28-Jährige erhielt ebenfalls eine Geldstrafe von 1.000 Kronen, und sie verließ das Einkaufszentrum vollverschleiert in ihrer Niqab.

von

Günter Schwarz – 04.09.2018