(Greifswald) – Am 05.09.2018 gegen 20:10 Uhr wurde die Polizei in die Roßmühlenstraße in 17489 Greifswald gerufen, da ein Hinweisgeber mehrere Schreie aus einer Wohnung hörte.

Die eingesetzten Polizeibeamten begaben sich zum Einsatzort und klingelten an der Eingangstür. Diese wurde durch den 65-jährigen Wohnungsinhaber geöffnet. Dabei hielt er ein Messer in der Hand und griff damit sofort die Polizeibeamten an. Durch diesen Angriff wurde ein Polizeibeamter leicht am Oberarm verletzt (oberflächliche Schnittwurde).

Anschließend sprang der Tatverdächtige in die Wohnung zurück und verschloss die Wohnungstür. Kurz danach waren aus der Wohnung erneut Schreie zu hören, die von der 64-jährigen Ehefrau stammten. Diese konnte sich kurz danach aus der Wohnung befreien und sich bei den Polizeibeamten in Sicherheit bringen. Sie wies eine leichte Schnittverletzung am linken Unterarm auf.

Nach Angaben der Ehefrau ist der Tatverdächtige psychisch krank, so dass eine Eigen- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Aus diesem Grund kamen die Spezialeinsatzkräfte der Polizei und zum Einsatz.

Nach mehreren ergebnislosen Versuchen, den Kontakt mit dem 65-jährigen Täter herzustellen, wurde die Wohnung gewaltsam geöffnet. In der Wohnung wurde der Tatverdächtige angetroffen, der zwei Messer in den Händen hielt. Mit diesen versuchte er die Einsatzkräfte des SEK anzugreifen.

Dieser Angriff konnte durch einen Einsatzbeamten mit einem Schuss aus der Dienstwaffe unterbunden werden. Der Tatverdächtige wurde dabei schwer an einer Hand verletzt. Der 65-Jährige konnte anschließend in Gewahrsam genommen werden.

Nach einer Behandlung durch einen vor Ort anwesenden Notarzt wurde dieser ins Klinikum Greifswald verbracht, wo er stationär aufgenommen wurde.

Gegen den Tatverdächtigen wurde Anzeige wegen Bedrohung, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung erstattet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Neubrandenburg vom 06.09.2018 um 04:30 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 06.09.2018