(Fehmarn) – Am Mittwochabend des 10.10.2018 kontrollierten Fahnder der GFGS (Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd), bestehend aus Beamten der Bundespolizei, Landespolizei und des Zoll, im Fährhafen Puttgarden mehrere Fahrzeuge.

Ein Audi Q 7, der zur Fähre nach Dänemark wollte, weckte das Interesse der Beamten, und sie hatten den richtigen Riecher. Die Überprüfung der Kennzeichen und der Insassen verlief zwar negativ, bei der Prüfung der Identifizierungsnummern stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug in den polizeilichen Systemen als gestohlen gemeldet war.

Der Pkw war im März 2012 in Schweden als Neuwagen angemeldet und bereits 3 Monate später in Italien als gestohlen gemeldet worden – jetziger Zeitwert noch ca. 18 – 20.000 Euro. Die im Fahrzeug sitzenden Personen gaben an, den Pkw erst vor einigen Monaten gekauft zu haben. Da gegen sie nichts vorlag, konnten sie die Dienststelle der Bundespolizei im Fährhafen nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wieder verlassen und ihre Reise fortsetzen, allerdings ohne Pkw.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt, der gesamte Vorgang wurde anschließend an die zuständige Landespolizei übergeben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 12.10.2018 um 10:04 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 12.10.2018