In neun Bundesländern ist der Reformationstag 2018 ein Feiertag – nach dem „Ausnahme-Reformationstag“ des vergangenen Jahres anläßlich zum 500. Jubiläum des Reformationsbeginns – ab diesem Jahr auch wieder in Schleswig-Holstein, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen unfd Bremen.

Der Reformationstag ist ein religiöser Feiertag der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und in der evangelischen Kirche von großer Bedeutung. Protestanten in aller Welt feiern an diesem Tag den Beginn der Reformation der Kirche durch Martin Luther (1483 -1546).

Insgesamt ist in neun Bundesländern der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag. Der Reformationstag am 31. Oktober ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sowie erstmalig in diesem Jahr 2018 wieder seit 1995 in Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg.

In Deutschland feiern rund 22 Millionen Protestanten den Reformationstag, die Ende 2017 der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) angehörten. Der Anteil der in Deutschland lebenden evangelischen Christen lag im Jahr 2016 bei 26,6 Prozent. Zum Vergleich gehören der katholischen Kirche 28,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland an.

Ob laut der Überlieferung der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther tatsächlich seine 95 Thesen am 31. Oktober 1517 an die Schlosskirche der damaligen Kleinstadt Wittenberg, in der nur ca. 2.000 Menschen lebten, geschlagen hat, ist unter Historikern umstritten. Sicher ist nur, dass er die Thesen zu zu Ablass und Buße an den damaligen Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Albrecht von Brandenburg, sowie weiteren hohen kirchlichen Würdenträgern seiner Zeit geschickt hat, um eine akademische Auseinandersetzung zu dem Thema herbeizuführen.

Ungewollt leitete Luther damit die Reformation der Kirche ein, die in der Folge zur Kirchenspaltung führte, denn sein Standpunkt, dass eine Erlösung von der Sünde durch einen Ablass in Form einer Geldzahlung nicht möglich sei, stieß auf den erbitterten Widerstand der katholischen Kirche. Nach Meinung Luthers sei die Erlösung von der Sünde schon durch das Opfer Jesu Christi am Kreuz geschehen.

Bereits im Reformationsjahrhundert fanden vereinzelte Jahresfeiern zur Erinnerung an Luthers Thesenanschlag statt. Zunächst wurden auch der 10. November und der 18.Februar, Luthers Geburts- und Todestag, als Gedenktage gefeiert. Zudem galt der 25. Juni als Tag der Augsburger Konfession (Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg) als Festtag.

Der Reformationstag wird mit einem Gottesdienst begangen, wobei das Thema des Tages weniger das Gedächtnis des Thesenanschlags als die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben ist, die für Luther Auslöser und Kern der Reformationsbewegung war. Die Epistellesung des Tages ist daher Röm 3,21–31 LUT, Evangelium Mt 5,2–10 LUT.

Das Lied des Tages ist entweder „Nun freut euch, lieben Christen g’mei“n, Luthers „Erzähllied“ von seiner reformatorischen Entdeckung (EG 341), oder „Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich“ von Paul Gerhardt (EG 351). Kaum ein Reformationsgottesdienst endet außerdem ohne Luthers „Ein feste Burg ist unser Gott“ (EG 362).

von

Günter Schwarz – 30.10.2018