(Flensburg) – Der Prozess, in dem zwei inzwischen 19-Jährige sind wegen versuchten Mordes vor dem Flensburger Landgericht angeklagt sind wird vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts geführt. Das Gericht auf Antrag der Verteidigung entschieden, die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Vorsitzende Richterin sagte am Freitag, die schutzwürdigen Interessen der zur Tatzeit 18 Jahre alten Angeklagten überwögen. Es sind acht Verhandlungstage anberaumt. und am 04. Januar 2018 soll das Urteil gesprochen werden.

Elfmal flogen zwischen Februar und Mai dieses Jahres Steine von Brücken in Flensburg und Umgebung auf den vielbefahrenen Straßen der A7 und der B200. Sie trafen acht Autos, zwei Lastwagen und einen Bus. Eine dänische Autofahrerin wurde dabei schwer verletzt.

Die Kammer verkenne nicht, dass unter anderem der konkrete Tatvorwurf – darunter versuchter Mord in vier Fällen – ein Interesse der Öffentlichkeit rechtfertige, sagte die Richterin. Auch haben die vorgeworfenen Taten in der Öffentlichkeit stattgefunden. Aber die beiden Heranwachsenden seien unter anderem aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur besonders verletzlich. Es drohten bei einer öffentlichen Verhandlung erhebliche Nachteile für ihre persönliche und soziale Entwicklung. Die Kammer gab damit einem entsprechenden Antrag der Verteidiger statt, den diese zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche noch vor Verlesung der Anklage gestellt hatten.

Die folgenschwerste der vorgeworfenen Taten hatte sich am 8. Mai 2018 ereignet. Die beiden Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft einen etwa 46 Kilogramm schweren Feldstein gemeinsam auf die Autobahnbrücke Gottrupel zwischen Ellund und Harrislee transportiert haben. Einer der Männer soll den Stein von der Brüstung gestoßen haben, als sich gegen 22:25 Uhr ein Auto näherte.

Der Stein durchschlug die Windschutz- und die Heckscheibe des etwa 120 km/h schnellen Wagens. Die Fahrerin – Nebenklägerin im Prozess – wurde schwer verletzt und erlitt einen Schock. Überlebt hat die Frau den Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft lediglich, weil der Feldstein eher auf der Beifahrer- als auf der Fahrerseite des Autos einschlug. In anderen Fällen verfehlten Steine nur knapp Autos. Einige Fahrer konnten gerade noch bremsen oder den Steinen ausweichen.

von

Günter Schwarz – 30.11.2018