(Kiel) – Nachdem es in Kiel im Laufe der letzten zwölf Monate einige Fälle von mutmaßlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Shisha-Bars gegeben hatte, werden nun die Auflagen für solche Bars verschärft. Beim Rauchen einer Shisha ist es nicht zu sehen, nicht zu riechen und auch nicht zu schmecken – und kann doch aber in einer gewissen Konzentration für Menschen sehr gefährlich sein: das Gas Kohlenmonoxid. Das kann auch beim Zubereiten und Rauchen von Shishas entstehen.

In dem am Freitag veröffentlichten Erlass schreibt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Techznologie vor, dass die Shisha-Bars mit Lüftungsanlagen ausgerüstet werden und es ist aich vorgeschrieben, wie leistungsstark diese sein sollen. So müssen die Lüfter im Gastraum 130 Kubikmeter Luft pro Stunde austauschen können – pro brennender Shisha. Die Kohlen für die Pfeifen dürfen nur in einem separaten Raum vorgeglüht werden. Dort soll das Kohlenmonoxid durch eine mechanische Abluftanlage abgesaugt werden.

Die Lüfteranlagen müssen von Fachfirmen eingebaut, gewartet und kontrolliert werden. Außerdem müssen Kohlenmonoxid-Melder in den Bars angebracht werden. Die Geräte müssen die Messwerte für die Gäste gut lesbar anzeigen. Ebenso werden Warnschilder Pflicht, die vor allem werdende Mütter sowie Menschen mit Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen auf die Gefahren des Shisha-Rauchens hinweisen.

von

Günter Schwarz – 30.11.2018