(Kiel) – Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein und die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nehmen Fälle aus der jüngsten Vergangenheit zum Anlass, beim Thema „Prank Videos“ zu sensibilisieren.

„Diese Videos sind mehr als nur schlechte Scherze. Sie können Unbeteiligte gefährden oder ungerechtfertigte Notrufe auslösen“, erklärt Dennis Schneider vom Landespolizeiamt in Kiel.

Spannende Videos bei Youtube bringen den Kanalbetreibern schnell Reichweite, Klicks und neue Abonnenten. Doch besonders „Pranks“ (engl. für Scherze), in denen Menschen erschreckt werden oder eine fiktive Gefahrensituation in möglichst dramatischen Szenen gefilmt wird, sind für Außenstehende von authentischem Material eines Unfalls oder einer vermeintlichen Straftat kaum zu unterscheiden.

Eine Gruppe Jugendlicher hat im Kreis Pinneberg durch inszenierte Bedrohungs-Szenen einen Polizeieiansatz ausgelöst, weil andere Youtube-Nutzer die vorgetäuschte Story in einem Live-Stream für echt gehalten und den Notruf gewählt hatten.

„Dass die Szenen einer zufällig gefilmten, echten Straftat täuschend ähnlich sehen, nehmen Youtuber oft billigend in Kauf. Die Polizei muss jede Meldung prüfen und stellt dann womöglich vor Ort fest, dass es sich um eine inszenierte Laien-Filmproduktion für YouTube handelt. In solchen Fällen kommt grundsätzlich in Frage, dass der Nutzer, der den Kanal betreibt, als Verursacher den Polizeieinsatz zahlen muss“, so Dennis Schneider vom Landespolizeiamt.

In Kiel wollten zwei Jugendliche den Wurf einer Bombe vortäuschen, filmen und damit dem Sicherheitspersonal am Hauptbahnhof einen Streich spielen. Die Beiden konnten gestellt werden, ohne dass hierbei ein Großeinsatz ausgelöst werden musste.

„Es kommen bei Fällen dieser Art eine ganze Reihe von Straftatbeständen und schwerwiegenden Folgen in Betracht: Körperverletzung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten und Einsatzkosten in erheblicher Größenordnung“, so Schneider.

Durch die modernen Möglichkeiten der Selbstvermarktung auf den reichweitenstarken Videoportalen hat dieses Phänomen der Inszenierung eine zunehmende Relevanz auch für die Landespolizei gewonnen.

„Wir beobachten das Phänomen seit einiger Zeit. YouTube bietet prinzipiell jedem die Möglichkeit selbst reichweitenstark und sogar live zu publizieren – das konnten sonst nur Profis mit aufwändiger Technik und in der Regel mit journalistischem Hintergrund“, erklärt Schneider.

Während Produktionsfirmen vor Drehs Genehmigungen und vor der Veröffentlichung Einverständniserklärungen einholen, glauben manche Youtube-Amateure sich quasi im rechtsfreien Raum zu bewegen.

„Das öffentlichkeitswirksame Beispiel der Verurteilung eines Hamburger YouTubers zeigt, dass diese Einschätzung falsch ist. Das Fehlverhalten bei Youtube führt zu ganz realen juristischen und finanziellen Folgen“, erläutert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 05.12.2018 um 13:54 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 05.12.2018