(København) – Die Femern A/S hatte sich auf das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorbereitet, das entschieden hatte, die Genehmigung der Fehmarn-Finanzierung zu widerrufen. Der Bau der Fehmarnbelt-Verbindung hat mit der Finanzierung des Projekts eine weitere Rüge bekommen.

Nach Angaben der Projektgesellschaft Femern A/S hat man sich jedoch auf das EU-Urteil vorbereitet, das die Genehmigung der Fehmarn-Finanzierung am Donnerstag für nichtig erklärte. Der Europäische Gerichtshof stellte fest und urteilte, dass die Finanzierung der Fehmarn-Verbindung etwas zu schnell genehmigt wurde.

Nach Auffassung des Geerichts hätte die Europäische Kommission eine gründlichere Analyse der Finanzierung der festen Verbindung über den Fehmarnbelt durchführen müssen.

Die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung der staatlich finanzierten Mittel wurde damit am heutigen Donnerstag aufgehoben.

„Wir haben uns auf das mögliche Ergebnis des Urteils vorbereitet und uns den Zugang zu der notwendigen Liquidität über günstige Kreditkosten gesichert. Damit wird sichergestellt, dass der politische Handlungsspielraum bei der Entscheidung über den weiteren Fortschritt des Projekts auf der anderen Seite der Genehmigung der deutschen Behörden liegt“, sagt Allan Christensen, Finanzdirektor der Femern A/S.

Die Fährreedereien Scandlines und Stena Lines hatten sich über die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die Fehmarn-Verbindung durch die Kommission beschwert und Klage dagegen eingereicht.

Der EU-Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen Fehler begangen hat, indem sie im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung nicht ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eingeleitet hat. Die Kommission hat jetzt die Möglichkeit, diese Fehler zu korrigieren und eine neue Genehmigung zu erteilen.

Es ist noch nicht bekannt, wie lange es dauert, bis eine neue Genehmigung erteilt wird. „Wir erwarten nicht, dass weitere Initiativen für eine neue Genehmigung ergriffen werden müssen“, sagt Allan Christensen vonser Femern A /S.

von

Günter Schwarz – 13.12.2018