Ferienhäuser müssen auf Wasserschäden untersucht werden
Am Donnerstagmorgen hat sich das Hochwasser von gestern entlang der Ostküste Jyllands (Jütlands) wieder zurückgezogen. Sobald es hell wurde, konnten sich auch die Ferienhauseigentüner einen Überblick über den Zustand ihrer Häuser verschaffen, die sich nahe an der Küste befinden, müssen Mehrere freiliegende Ferienhäuser müssen auf Wasserschäden überprüft und teilweise sicher auch saniert werden.
In der Mittwochnacht kam es zu einer Überschwemmung entlang der Ostküste im südlichen Teil des Lillebælts (Kleinen Belts). Insgesamt halten sich ersten Einschätzungen nach die Schäden allerdings in Grenzen. Es gibt jedoch unter anderem ein freiliegendes Ferienhausgelände bei Binderup und Moshuse in der Nähe von Kolding, in das Wasser in Ferienhäuser eindrang.
Nachdem es hell wurde, verschafften sich die Eigentümer einen Überblick darüber, wie viel Schäden an den Häuser entstanden sind. Noch am heutigen Donnerstagmorgen wird der Stormrådet (Sturm-Rat) prüfen, ob die Flut am Mittwoch im südlichen Teil des Lillebælts als Sturmflut bezeichnet werden kann, und eine Entschädigung vom Sturmflutsystem gezahlt wird, wenn Schäden an Ferienhäuser verursacht wurden.
Stormrådet
Der Stormrådet entscheidet in Dänemark darüber, wann eine Sturmflut vorliegt bzw. vorgelegen hat.
In der Regel sind Haus- und Sachversicherungen nicht auf Schäden infolge steigender Wasserstände ausgelegt.
Wenn der Stormrådet feststellt, dass ein Sturmflut aufgetreten ist, kann vom öffentlichen Sturmflutsystem eine Entschädigung verlangt werden.
Eine Sturmflut überschwemmt aufgrund eines extrem hohen Meeresspiegels Teile des Landes. Voraussetzung für dieMeldung von Sturmfluten ist, dass sie statistisch seltener als alle 20 Jahre vorkommt.
Der Stormrådet entscheidet, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet eine Sturmflut vorgelegen hat. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit DMI (Danmarks Meteorologiske Institut) und der Küstendirektion.
Der Stormrådet besteht aus neun Mitgliedern. Es besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und Vertretern von Kommunen, Ministerien, Versicherungsgesellschaften und dem Verbraucherrat.
Eine Entschädigung für Sturmfluten kann nicht gewährt werden, wenn Schäden in Gebieten entstanden sind, die nicht in den örtlich begrenzten Zuständigkeitsgebiet des Stormrådets fallen.
Wer in einem von Sturmfluten betroffenen Gebiet lebt, hat zwei Monate Zeit, um den Schaden zu melden.
von
Günter Schwarz – 03.01.2019