(Kiel) – Widerstandshandlung eines 23-jährigen endet in den Gleisen – Personenkontrolle führt einen 32-jährigen direkt in Justizvollzugsanstalt

In den frühen Samstagmorgenstunden des 12.01.2019 wurde die Bundespolizei telefonisch durch die Transportleitung darüber informiert, dass in der Regionalbahn auf der Fahrt von Flensburg nach Kiel eine männliche Person ohne Fahrschein angetroffen wurde. Da der Mann sich weigere seine Personalien mitzuteilen, wurde die Bundespolizei angefordert.

Als die Beamten an den Zug herantraten, gab sich der Zugbegleiter zu erkennen, der die Streife zu dem „Schwarzfahrer“ führen wollte. Soweit kam es jedoch gar nicht! Als die beschuldigte Person die Bundespolizisten erkannte, brannten bei ihm alle Sicherungen durch.

Er ergriff die Flucht und rannte im Spurt in Richtung der Bahnhofshalle auf die Streife zu. Er drängte dann die eingesetzten Beamten bei Seite und lief weiter davon. Nach kurzer Verfolgung konnte die Streife jedoch die Person festzuhalten. In Folge weiterer Versuche sich der Kontrolle zu entziehen, landeten sie mit der Person am Boden und schlussendlich rollten sie in den Gleisbereich hinein. Im Gleisbett konnte die Person dann kontrolliert und gefesselt werden.

Mit vereinten Kräften wurde der Mann dann auf den Bahnsteig gehoben und den Diensträumen der Bundespolizei zugeführt. Bei der Durchsuchung konnte ein Ausweis festgestellt werden. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen die Person 4 Aufenthaltsermittlungen wegen Diebstahl und Körperverletzung vorlagen.

Warum der Mann so ausrastete ist nicht bekannt, da er sich zu dem Vorfall nicht äußern wollte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person mit einem Platzverweis aus dem Bahnhof entlassen. Ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet.

Der Beschuldigte und die eingesetzte Streife erlitten leichte Hautabschürfungen und blaue Flecke, die Beamten blieben jedoch dienstfähig.

Ein paar Stunden später wurde ein 32-jähriger Mann durch die Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof festgenommen. Im Rahmen einer Identitätsfeststellung stellte sich bei der Kontrolle seiner Personalien heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Er war Mitte 2018 wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe in Höhe von 450,- EUR verurteilt worden. Da er bis dato die Zahlung verweigerte und sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.

Nun musste er die Beamten in die Diensträume begleiten, wo der Haftbefehl angefordert und ihm dieser im Anschluss eröffnet wurde. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Beamten, für die kommenden 30 Tage, in die Justizvollzugsanstalt Kiel eingeliefert. agen

Quelle: Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 14.01.2019 um 12:51 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 14.01.2019