Landbesitzer verliert vor Gericht – Keine Entschädigung für Biberschaden
(Viborg) – Das Vestre Landsret (Landgericht West) in Viborg bestätigt, ein Landbesitzer aus Møborg werden nicht für Biberschäden entschädigt, sondern muss die Kosten selbst tragen.
Find Andersen-Fruedahl kann sich auf eine Rechnung statt auf eine Entschädigung freuen. Der Waldbesitzer hatte den Staat wegen erheblicher Schäden an seinem privaten Eigentum durch Biber verklagt. Das Vestre Landsret hat somit jetzt das Urteil des Byrettets (Stadtgerichts) bestätigt. Find Andersen-Fruedahl muss nun die Kosten tragen und 30.000 Kronen (4.020 Euro) an die dänische Skov- og Naturstyrelsen (Wald-und Naturschutzbehörde) zahlen.
„Und so kann man sagen, dass wir den Fall verloren haben“, sagt Find Andersen-Fruedahl mit einem resignierten Lächeln im Gesicht.
„ Das war auch das, was wir erwartet haben. Die Skov- og Naturstyrelsen hat verdient zu verlieren. Das wäre dazu gekommen, wenn wir gewonnen hätten“, sagt er außerhalb seines Anwaltsbüros in Holstebro, wo er gerade das Urteil in Empfang genommen hat.
In der Flynder Å in Klosterheden wurden im Jahr 1999 18 Biber ausgesetzt – zunächst als 5-jähriger Versuch. Seitdem ist der Bestand angewachsen, und einige der Biber haben die staatlichen Wälder und Ländereien verlassen.
Finden Andersen-Fruedahl ist Landbesitzer in Klosterheden zwischen Holstebro und Lemvig. Biber haben an seinen Bäumen genagt und haben mit Dämmen seine Teiche und Fließgewässer gestaut.
Deshalb forderte er von der dänischen Umweltschutzbehörde 200.000 (26.800) bis 300.000 Kronen (40.200 Euro) als Entschädigung für die Bäume und Gewässer, die die Biber beschädigt haben. Das Gericht kam seiner Forderung jedoch nicht entgegen, und nun wurde das Urteil bestätigt und ist damit endgültig rechtskräftig.
„Ich bin natürlich enttäuscht, obwohl ich wusste, dass es unwahrscheinlich zu gewinnen war. Ich bin nur der kleine Mann, der gegen die große Macht angetreten ist. Sie haben die Mittel, sie haben alle Möglichkeiten, und sie haben die nötigen Fachanwälte“, klagt Andersen-Fruedahl.
Auf die Frage, ob er nicht einfach eine Erlaubnis beantragen kann, den Biberbestand zu regulieren, antwortet er: „Ich glaube nicht, dass das mein Job ist. Aber es kann sein, dass ich es später tun muss. Ich habe dazu noch keine Position bezogen.“
Derzeit ist ein neuer Naturschutzplan für den Biber in Vorbereitung. Findet Andersen-Fruedahl hofft, dass die Politiker in Christiansborg ihm im Kampf gegen die Biber weiterhelfen werden.
„Nun, da das Urteil des Gerichts bestätigt wurde, sollten wir uns an die Politiker wenden. Es gibt einige, mit denen ich gesprochen habe und die gute Beziehungen zu anderen Politikern haben. Und dann ist es vielleicht der Weg, den wir gehen müssen. Also können wir die Entscheidung ändern, die einmal getroffen wurde, um die Biber auszusetzen. Und vielleicht wird eine Entscheidung getroffen, damit wir sie jagen und vertreiben können. Wir müssen sie in den Staatswald zurückdrängen“, sagt Andersen-Fruedahl. „Es ist ein großes Problem. Ansonsten wäre ich nicht vor Gericht gegangen“, fügt er noch hinzu.
Der Gedanke, mit den Bibern Frieden zu schließen und sich gar mit ihnen anzufreunden, ist Andersen Fruedahl fremd. „Ich meine, ich habe das Recht zu sagen, welche Art von Natur ich auf meinem Land haben möchte. Man hat uns gesagt, dass es Co2-Probleme und andere Dinge wie eine Überdüngung gibt, und sie haben die Menschen ermutigt, etwas für die Natur zu tun. Und wenn ich jetzt rausgehe und die Natur, so wie ich sie haben will, auf meinem Land betrachte, dann kommen die Biber und zerstören sie“, sagt er.
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Günter Schwarz 15.01.2019