Der Luftverkehr, Mobiltelefone und Haustiere sind nur einige der Dinge, die betroffen sein werden, wenn Großbritannien die EU ohne eine Vereinbarung verlässt. Wir verschaffen ihnen einen Überblick über die Folgen für Dänemark, die allerdings großenteils auch auf alle anderen EU-Mitgliedsstaaten so oder so ähnlich zutreffen.

Das britische Parlament hat am gestrigen Dienstagabend des 15. 01.2019 die von der Premierministerin Theresa May ausgehandelte Vereinbarung, die EU am 29. März 2019 um Mitternacht zu verlassen, mit 432 zu 202 Stimmen abgelehnt.

Daraus ergeben sich bei einem sogenannten „harten Brexit“ – also einen Austritt ohne Vereinbarung – folgende Konsequenzen für Dänemark. Zwar sind viele Dinge noch unsicher, und selbst das Datum kann sich noch ändern, wenn die 28 EU-Länder – einschließlich Großbritannien – zustimmen, doch sieht es derzeit und nach Lage der Dinge so aus, als käme keine Austrittsvereinbarung zustande.

Zum momentanen Zeitpunkt hat die britische Premierministerin Theresa May von ihrem Parlament keinen Rückhalt auf die Scheidungsvereinbarung gefunden, die zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt wurde. Theresa May wird sich wahrscheinlich sehr schwer tun, um dennoch eine Einigung mit der EU bis zur letzten Sekunde zu erreichen.

Wenn dieses nicht gelingt, wird man wahrscheinlich versuchen, verschiedene Untervereinbarungen auszuhandeln, und wenn es nicht gelingt, endet es mit einem „harten Brexit“ – und dann werden die Konsequenzen bereits am 30. März 2019 Realität.Nachfolgend haben wir ihnen aufgestellt, was es in der Praxis für die Dänen bedeutet.

– Dänen, die in Großbritannien einkaufen

Wenn die Briten die EU ohne Vereinbarung verlassen, wird es Konsequenzen für Einkäufe, die viele Dänen über das Internet tätigen oder dafür nach Großbritannien reisen, haben.

Bei Online-Einkäufen unterliegen britische Geschäfte, die sie an dänische Kunden vermarkten, d. h. in dänischer Sprache und mit Zahlung in dänischen Kronen, weiterhin den EU-Vorschriften. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Kunde zwei Jahre Garantie und 14 Tage Widerrufsrecht hat.

Wenn der Online-Shop jedoch nicht an Dänen verkauft, gelten neue Bestimmungen für Waren, die nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU gekauft werden.

Beim Online-Kauf haben Kunden noch ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen, da dieses auch Teil des britischen Rechts ist. Die Garantie von zwei Jahren gilt jedoch nicht mehr. Stattdessen tritt britisches Recht in Kraft, und hier besteht das Recht, sich zwischen fünf und sechs Jahren zu bewegen. Es kann jedoch schwieriger sein, sich über ein Produkt zu beschweren, da nicht sicher ist, ob die EU-Rechtsmittel nach dem Brexit verfügbar und durchsetzbar sind.

Wenn Waren in einem physischen Geschäft in Großbritannien gekauft werden, gelten andere Regeln. Beim Kauf in Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht, obwohl viele Geschäfte es jedoch noch 14 Tage freiwillig anbieten .

Bei Einkäufen direkt in Grißbritannien gelten die EU-Vorschriften für die Zwei-Jahres-Garantie nicht mehr. Wie bereits erwähnt, besteht nach britischem Recht ein Beschwerderecht zwischen fünf und sechs Jahren – das Beschwerdesystem unterliegt jedoch dem Recht im Vereinigten Königreich.

Egal, ob Einkäufe online oder in physischen Geschäften erfolgen, ein „harter Brexit“ bedeutet, dass zukünftig Zölle und Steuern fällig werden und gezahlt werden müssen. Für Waren aus dem Vereinigten Königreich, die mehr als 80 Kronen (10,71 Euro) kosten, müssen Mehrwertsteuer und eine Einfuhrgebühr entrichtet werden. Für Waren, die über 1.150 Kronen (154,06 Euro) kosten, werden auch Zölle erhoben.

Die Bestimmungen für den Einkauf von Waren in Nicht-EU-Ländern findet man auf der Website der dänischen Steuerbehörde „Skat“.

Weitere Informationen zu Einkäufen in Großbritannien finden Sie in dem Guide „Forbruger Europa“ (Verbraucher Europa).

– Dänen, die nach oder über Großbritannien fliegen

Der Luftverkehr von und nach Großbritannien kann beeinträchtigt werden, wenn das Vereinigte Königreich die EU am 29. März 2019 ohne eine Vereinbarung verlässt.

Bisher wurde der Luftverkehr in ganz Europa – einschließlich Großbritannien – von der EU reguliert. Wenn keine Einigung über Flugreisen besteht, sind die EU-Lizenzen für britische Fluggesellschaften ungültig, und Flüge britischer Fluggesellschaften müssen eine Erlaubnis zur Nutzung des europäischen Luftraums erhalten.

Ein „harter Brexit“ kann sich auch auf Strecken auswirken, die von britischen Fluggesellschaften in Europa und von EU-Unternehmen in Großbritannien angeflogen werden. Einige Fluggesellschaften haben bereits Vorkehrungen getroffen. Daher ist es möglicherweise eine gute Idee, „das Kleingedruckte“ zu lesen, wenn Sie Flugtickets nach dem 29. März 2019 kaufen.

Ryanair und Thomas Cook Airlines haben unter anderem im Chaosfall nach einem „harten Brexit“ eine Klausel in ihre Einkaufsbedingungen aufgenommen. Das bedeutet unter anderem, dass Passagiere ihre Tickets nicht erstattet bekommen, wenn Flüge aufgrund des Brexits storniert werden.

Die britische Regierung ist jedoch der Ansicht, dass die EU und Großbritannien vor Ablauf der Frist zu einer Einigung über den Luftverkehr kommen werden. „Es liegt weder im Interesse des Vereinigten Königreichs noch in irgendeinem anderen EU-Land, die Anzahl der Flugziele zu begrenzen, aber wenn die Genehmigungen nicht erteilt werden, kann es zu Störungen auf einigen Flugrouten kommen“, besagt ein Bericht der britischen Regierung.

Die Europäische Kommission hat jedoch vorgeschlagen, den Flug britischer Luftfahrtunternehmen in die EU zu erlauben. Hier schlägt die EU-Kommission vor, britischen Fluggesellschaften zu erlauben, Direktflüge zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu gestatten – sofern die Briten es auch für europäische Gesellschaften von und nach dem Vereinigten Königreich genehmigen. Es handelt sich um eine befristete Regelung von einem Jahr, und der Vorschlag wurde bisher noch nicht angenommen.

Wenn Sie mehr lesen möchten, hat die dänische Agentur für Verkehr, Bau und Wohnungswesen einen Leitfaden zum Brexit und zum Luftverkehr erstellt.

– Dänen, die in Großbritannien leben

Die in Großbritannien lebenden Dänen müssen eine Aufenthaltsgenehmigung im Land beantragen, um nach einem „harten Brexit“ im Land bleiben zu können.

Nur dänische Staatsbürger, die aktiv einen sogenannten unbefristeten Aufenthalt beantragt haben und in ihrem Pass einen britischen Stempel haben, müssen keinen Antrag stellen.

Die Briten planen, das Antragsverfahren für Aufenthaltsgenehmigungen für alle anderen am 30. März 2019 zu beginnen.

Mehr über den Antragsprozess kann man bei den britischen Behörden erfahren.

Bei einem„harten Brexit“ besteht jedoch auch die Gefahr, dass Dänen in Großbritannien in anderen Bereichen betroffen sein werden. Zum Beispiel ist noch unklar, wie die Dänen in Bezug auf das Recht auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Renten usw. und das Recht auf medizinische Versorgung stehen.

– Dänen für einen kurzen Aufenthalt in Großbritannien

Im Gegensatz zu Dänen, die einen längeren Aufenthalt im Land planen, müssen Dänen, die in Großbritannien Urlaub machen oder geschäftlich unterwegs sind, nach einem „harten Brexit“ wahrscheinlich kein Visum beantragen.

Sowohl die EU als auch die Briten haben erklärt, dass Kurzaufenthalte nicht durch eine Visumpflicht behindert werden sollten.

Heute kann man drei Monate in Großbritannien ohne Reisedokumente außer einem gültigen Reisepass bleiben, und es scheint sich nicht sofort zu ändern.

– Dänen, die ihr Mobiltelefon mit im Vereinigten Königreich haben

Wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne Vereinbarung verlässt, ist das Land nicht mehr an den gemeinsamen Regeln für Mobiltelefonie und Datenroaming gebunden.

Das bedeutet, dass die Telefongesellschaften die Preise für Mobiltelefonie und Datenverkehr erhöhen können, wenn Sie das Mobiltelefon in Großbritannien verwenden.

Information daüber werden die Mobiltelefongesellschaften erteilen.

– Dänische Haustiere nach Großbritannien

Wenn keine Einigung über den Austritt Großbritanniens aus der EU besteht, ist es weiterhin möglich, Katzen, Hunde und Vögel aus Dänemark in das Vereinigte Königreich zu bringen.

Die Tiere müssen über einen gültigen Ausweis, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Haustierpass verfügen.

Weitere Informationen erteilen britischen Behörden.

Auf der anderen Seite wird es schwieriger, britische Haustiere andersherum zu transportieren, d. h. von Großbritannien nach Dänemark.
Wenn keine Einigung darüber erzielt wird, zählt die EU Großbritannien als „nicht gelistetes Drittland“, was bedeutet, dass Tiere bei einer Einreise von dort einer Reihe von Vorschriften unterliegen werden.

Beispielsweise muss der Besitzer dokumentieren, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Dazu wird eine Blutprobe genommen, die frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden kann. Nach der Blutuntersuchung müssen noch drei Monate vergehen, die das Tier in Quarantäne verbringt, bevor es in die EU gelangen kann.

– Dänische Unternehmen, die mit Großbritannien Geschäfte machen

Unternehmen, die mit Großbritannien Hande treibeln, werden von einem „harten Brexit“ betroffen sein. Nach dem 29. März wird die Ware die Grenze zu Großbritannien nicht mehr ohne Kontrollmaßnahmen überqueren können. Dies bedeutet, dass Unternehmen Zollerklärungen erstellen müssen.

Da Großbritannien ab dem 29. März kein EU-Land mehr sein wird, ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Dokumentation importierter Waren. Dies bedeutet unter anderem, dass die Unternehmen die Herkunft der Komponenten in ihren Waren dokumentieren müssen und dass die Dokumente an der Grenze geprüft werden müssen.

Ein „harter Brexit“ bedeutet aber auch, dass Dinge wie Abfallexporte, Datenschutz, Erstattung der Mehrwertsteuer und Fischereivorschriften und vieles mehr davon betroffen sind.

Die Erhvervsstyrelsen (Dänische Handelskammer) hat eine interaktive Checkliste erstellt, um dänischen Unternehmen zu helfen, die vielen Fragen zu beantworten, die der Brexit mit sich bringt. Auch Dansk Industri (Dänischer Industrieverband) hat einen Brexit-Leitfaden für die Unternehmen erstellt.

In Wie sich dieses für dänische Unternehmen nach einem „harten Brexit“ auf Zoll, Steuern und Abgaben im Einzelnen auswirkt, wird von der Zollbehörde in einem Leitfaden erläutert.

Unternehmen, die sich mit Abfällen oder Chemikalien beschäftigen and damit handeln, können auf der Seite bei der Miljøstyrelsen (Dänische Umweltschutzbehörde) nachschlagen.

Auch Finanzunternehmen sind betroffen – hier informiert die dänische FSA.

Darüber hinaus haben die Dänische Arzneimittelbehörde, die Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde, die Dänische Landwirtschaftsagentur und das Außenministerium Artikel und Leitfäden für Unternehmen dieser Branchen verfasst.

Und dann hat die EU eine Übersicht über die Regelungen zusammengestellt, die auf deren Website viele Unternehmen von Automobilherstellern bis hin zu Pharmaunternehmen helfen werden.

Das Revisionshuset (Pwc /Wirtschaftsprpfstelle) hat auch einen wöchentlich aktualisierten Leitfaden auf seiner Website.

Darüber hinaus haben die britischen Behörden eine umfassende Liste von Vorschriften für die Zulassung von Arzneimitteln, die Schifffahrt, die Energieregelung, die Produktkennzeichnung und vieles mehr erstellt.

– Dänische Studenten in Großbritannien

Dänen, die entweder in Großbritannien studieren oder studieren wollen, laufen Gefahr, von einem „harten Brexit“ besonders betroffen zu sein.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, werden dänische Studenten in Großbritannien im Einklang mit Austauschstudenten aus Ländern außerhalb Europas behandelt, die heute höhere Stidiengebühren für das Studieren in Großbritannien zahlen müssen.

Die EU hat eine Studenteninformationsseite erstellt, die nach dem Brexit in Großbritannien gelesen werden soll.

Studenten müssen auch ein Visum beantragen, um sich während ihres Studienaufenthalts in Großbritannien aufhalten zu können. Es gelten Regeln nach den Bestimmungen von Studentenvisa, die bei britischen Behörden einzuholen sind.

– Briten in Dänemark

Wenn kein Austrittsvertrag vorliegt, werden britische Staatsangehörige als Drittstaatsangehörige betrachtet.

Die Regeln für den Umzug nach Dänemark hängen von den nationalen Bestimmungen für Aufenthaltsgenehmigungen für Drittstaatsangehörige ab, so sagt das Außenministerium.

Britische Staatsbürger dürfen in Dänemark bleiben, ob sie jedoch die gleichen Rechte haben wie zuvor, ist noch nicht geregelt.

Die Behörden in Dänemark können noch nicht sagen, welche Rechte britische Bürger nach dem EU-Austritt Großbritanniens am 29. März 2019 haben werden, sagte das Ministerium.

Briten, die sich für kürzere Besuche in Dänemark – d. h. für bis zu 90 Tage – aufhalten, sind wahrscheinlich von der Visumpflicht befreit, Dieses wurde jedoch noch nicht von der EU bestätigt.

von

Günter Schwarz – 16.01.2019