„Pinkeln“ dauert rund fünf Monate
(Kiel) – „Wildpinkeln“ kann je nach Kommune mit einem Verwarn- oder Bußgeld zwischen 35 und 5.000 Euro belegt werden. Es kann aber auch dazu führen, wie gestern in Kiel geschehen, dass man dafür in eine Justizvollzugsanstalt kommt.
Am Sonntagfrüh beobachteten zufällig zwei Beamte des 1. Reviers gegen 05:00 Uhr früh einen Mann, der sein dringendes Bedürfnis an der Ecke Holtenauer Straße / Lehmberg verrichtete – nicht in einem Gebüsch, sondern mitten auf der dortigen baulichen Fahrbahntrennung.
Bei der Überprüfung der Personalien des 35-Jährigen stellte sich dann heraus, dass gegen idiesen Mann noch ein offener Haftbefehl über 150 Tage wegen Diebstahls vorlag. Somit wurde er nach seinem „Toilettengang anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, oder anders formuliert: „Dieser Toilettengang dauert demnach sozusagen rund fünf Monate!“
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 28.01.2019 um 13:53 Uhr
überarbeitet und veröffentlicht von
Günter Schwarz – 28.01.2019