Der dänische Staat führt am 01. Februar 1797 das „Zollgesetz von 1797“ ein.

Das Zollgesetz war im Sinne der Zeit der Aufklärung ein Schritt in Richtung zu mehr Handelsfreiheit, da damit die große Mehrheit der Import- und Exportverbote aufgehoben und durch angemessene Zoll- bzw. Steuertarife ersetzt wurde.

Die dänische Regierung unter Kong Christian VII. schaffte mit dem Erlass des Gesetzes Exportverbote ab und gleichfalls wurden die meisten Importverbote abgeschafft.

Emissionskredite, durch die Banken dem Emittenten einen Kredit gewährt, indem sie die Wertpapiere des Unternehmens fest übernehmen, werden eingeführt, so dass die Zollabgaben und Steuern nur fällig wird, wenn der Artikel verkauft wird.

Rohstoffe konnten nach dem Erlass des Gesetzes fast zollfrei eingeführt werden.

Im Nachhinein wurde das „Zollgesetz von 1797“ als Einführung des dänischen Handelsgesetz betrachtet.

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Günter Schwarz 01.02.2019