Lebenslange Haft für Täter im Mireille-Prozess
(Flensburg) – Das Urteil im Prozess vor dem Landgericht Flensburg um die getötete 17-jährige Mireille aus Flensburg ist am heutigen Dienstag nach einer monatelangen Verhandlung gefallen. Der Täter wurde nach erwachsenem Strafrecht wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Afghanistan das Mädchen am 12. März 2018 mit 14 Messerstichen in ihrer Wohnung in Flensburg aus niedrigen Beweggründen ermordet hat. Während des Prozesses hatte der Afghane stets seine Unschuld beteuert. Der Verteidiger kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision gehen zu wollen.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der junge Mann Mireille besitzen wollen und konnte es offenbar deshalb nicht ertragen, dass sie sich Anfang März vergangenen Jahres endgültig von ihm trennen wollte und er sich dadurch in „seiner Ehre“ verletzt fphlte . Dass das Mädchen die Beziehung tatsächlich beendet habe, sei nicht mit der narzisstischen Persönlichkeit des Täters vereinbar gewesen, sagte der Richter. Das Gericht stützte seine Erkenntnisse auf die Aussagen von Zeugen und Chatprotokolle von Messengerdiensten, auf die sich auch die Staatsanwaltschaft in der Anklage berufen hatte.
Laut dem Richter kontrollierte und manipulierte der Verurteilte das 17-jährige Mädchen bereits während der Beziehung. Am Tatabend habe er sich nach eigenen Angaben ein letztes Mal mit Mireille treffen wollen. Vor Gericht habe der junge Mann ausgesagt, sie sei nicht zum verabredeten Treffpunkt gekommen – später habe er sie blutend in ihrem Zuhause gefunden.
Der Afghane war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er gibt an, 18 Jahre alt zu sein – das bedeutet, dass er zum Tatzeitpunkt noch minderjährig gewesen wäre. Doch diese Angabe war seit Prozessbeginn umstritten. Gutachter waren zum Schluss gekommen, dass der Verurteilte mindestens 21 Jahre alt sei. Das wirkte sich auf das Strafmaß aus, da das Gericht Erwachsenenstrafrecht an wendete. Die Verteidigung hält ihn dagegen für jünger.
von
Günter Schwarz – 05.02.2019