In Dänemark wird in dem Treårskrigen (1848 – 1851 / Schleswig-Holstein Erhebung) einige Wochen nach einer kurzen Kriegspause im Winter am 12. Februar 1849 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

Der Vorläufer der modernen Wehrpflicht und einer stehenden Armee war in Dänemark das alte, aus der Wikingerzeit stammende bekannte System, in dem Herren (Heerführer) und Grundbesitzer die ihnen nuntergebenen Männer zum Wehrdienst heranzogen, um bewaffnete Männer unter Waffen zum „Königsdienst“ zu rekrutieren.

Diese Wehrform wurde später zu einer Landmiliz umgewandelt, die 1701 von Kong Frederik IV. im Zusammenhang mit dem Großen Nordischen Krieg eingeführt wurde. Jeder vierte Grundherr musste einen Soldaten stellen, der von ihm ausgewählt wurde und was von den Grundbesitzern oft als Strafe betrachtet wurde, weil er beispielsweise seinen Männern die Freizeit entzogen hatte.

Die militärische Ausbildung fand sonntags nach dem Kirchenbesuch statt und wurde gewöhnlich von deutschsprachigen Offizieren geleitet. Dieser Dienst war unter anderem extrem verhasst, so dass die Ungehorsamen mit dem Sitzen auf einem Holzpferd bestraft wurden. Die Landmiliz wurde um 1730 für kurze Zeit abgeschafft, aber 1733 unter Kong Christian VI. mit dem Stavnsbåndet („Pfahlband“) wieder eingeführt.

Das Stavnsbåndet wurde eingeführt, um eine schwere landwirtschaftliche Krise in den 1730er Jahren zu beheben, die zum Teil auf die sinkende Nachfrage aus den traditionellen Exportländern Dänemarks zurückzuführen war. Die Abwanderung der Bevölkerung vom Land in die Städte führte dazu, dass es schwierig wurde, in der Landwirtschaft Arbeitskräfte zu finden und durch dieses Gesetz konnten Landarbeiter ihren Wohnsitz nur mit Zustimmung ihres Grundherrn wechseln..

In Dänemark wurde der allgemeine Wehrdienst eingeführt, nachdem das Stavnsbåndet aufgehoben worden war, jedoch nur für die ländliche Bevölkerung. In den Marktstädten wurde die Wehrpflicht unter Kong Frederik VII. schon 1848 zusammen mit dem dänischen Losziehungssystem eingeführt, Im ganzen Land wurde die allgemeine Wehrpflicht dann per Gesetz vom 12. Februar 1849 erlassen.

Zur Einführung der Wehrpflicht in Dänemark trugen nicht zuletzt die Napoleonischen Kriege (1792 – 1815) bei, als Dänemark zunächst versuchte, bewaffnete Neutralität zu wahren und dennoch von Großbritannien angegriffen wurde und seine Flotte in der Seeschlacht von København am 2. April 1801 verlor. Die danach wieder aufgebaute Flotte wurde, nachdem Dänemark eine Allianz mit Frankreich eingegangen war, am 16. August 1807 unter Admiral James Gambier von der Royal Navy in der Zweiten Seeschlacht von København erneut vernichtend geschlagen und musste nach der Kapitulation Dänemarks am 07 September 1807 an Großbritannien ausgeliefert werden.

Das dänische Heer nahm 1813 an zwei Gefechten im heutigen Schleswig-Holstein bei Bornhöved und Sehestedt gegen die alliierten Truppen gegen Napoleon und das mit ihm verbündete Dänemark teil, Zudem leisteten Die Dänen in Norwegen noch 1813/14 gegen schwedische Truppen Widerstand. Nach dem Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 wurden Heer und Marine wieder aufgebaut, wobei das nunmehr schwedische Norwegen aus dem Militärsystem des dänischen Gesamtstaates herausfiel.

Bis zum Treårskrigen, der in Deutschland als Schleswig-Holstein Erhebung (1848–1851) bekannt ist, führte das dänische Heer keinen Krieg mehr. Mit einer halbherzigen Reform im Jahre 1842 hatte man schon versucht, das Militärsystem und insbesondere die Heeresergänzung den neueren Entwicklungen anzupassen.

Doch erst der Bürgerkrieg zwischen Dänen und deutschen Schleswig-Holsteinern führte am 12. Februar 1849 zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im ganzen Land. Nach der Niederlage im zweiten Deutsch-Dänischen-Krieg von 1864 und dem Verlust Slesvigs (Schleswigs) an Preußen begann für Dänemark eine Epoche der Neutralität.

Heutzutage wird seit einigen Jahren über die Abschaffung der Wehrpflicht diskutiert, denn die Anzahl der Einberufenen ist im Laufe der Zeit stark zurückgegangen. Von 2013 bis 2017 wurde die Anzahl der jährlich einberufenen Wehrpflichtigen, die durchschnittlich 4 Monate dienen, von 5.000 auf 4.200 reduziert, Im Jahr 1969 waren es noch 24.400 Wehrpflichtige, die mindestens 18 Monate Wehrdienst leisteten.

Beliebt ist die Wehrpflicht in Dänemark nicht, denn drei von vier Dänen plädieren für ihre Abschaffung.

von

Günter Schwarz – 12.02.2019