(Bad Bramstedt) – Am gestrigen Mittwoch hat die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass ein Autofahrer nicht nur alkoholisiert war, sondern auch noch ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.

Kurz vor 22:00 Uhr kontrollierten die Beamten in der „Golfparkallee“ in Bad Bramstedt einen Ford-Fahrer. Dabei ergab sich der Verdacht, dass der 37-Jährige aus Bad Bramstedt unter dem Einfluss von Alkohol stand. Eine entsprechende Überprüfung führte zu einem Wert von 1,51 Promille.

Auf Grund eines offenen Haftbefehls, brachten die Polizisten den Mann nach einer Blutprobenentnahme und der Beschlagnahme des Führerscheins in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 21.02.2019 um 09:23 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von Günter Schwarz – 21.02.2019