(Lübeck) – Im Monat Februar 2019 wurden der Lübecker Polizei mehrere Fälle der sogenannten „Schlüsseldienst-Abzocke“ bekannt. In allen Fällen kam für die geschädigten Wohnungsinhaber das böse Erwachen, als der Schlüsseldienst-Mitarbeiter nach getaner Arbeit eine horrende Summe als Lohn verlangte. Das gesamte Vorgehen ist oftmals eine organisierte Masche von Betrügern. Die Polizei warnt daher vor diesem betrügerischen Vorgehen.

Die Tür fällt ins Schloss, der Schlüssel liegt drin und man selbst steht draußen. Diese Notsituation wird von unseriösen Schlüsseldiensten ausgenutzt.

Nichtsahnend googelt man hilfesuchend im Internet nach einem örtlichen Schlüsseldienst und landet am Ende in der Kostenfalle. In den bekannt gewordenen Fällen googelten die Geschädigten im Internet nach einem Schlüsseldienst in Lübeck.

Hier wurden sie auf eine Internetseite geleitet, die den Eindruck eines regionalen Betriebes erweckt. Tatsächlich landeten die Geschädigten über die dort angegebene 0800-Telefonnummer in einer Callcenter-Vermittlung. Angeblich schicke man einen in der Nähe befindlichen Handwerker. Zu entstehenden Kosten wird am Telefon ausweichend geantwortet.

Die dann erscheinenden Handwerker lassen sich vor Beginn der Arbeiten eine Rechnung unterschreiben und notieren die Ausweisdaten. Auch hier wird noch nichts zu den entstehenden Kosten gesagt. Nach Abschluss der dann folgenden Arbeiten werden erhebliche Mehrkosten besprochen und letztendlich mehrere einhundert Euro per Sofortzahlung verlangt. Ist der Kunde nicht einverstanden, wird der Handwerker sehr ungehalten, laut, unfreundlich und baut sich derart bedrohlich vor den Kunden auf, dass sich diese genötigt fühlen, die Rechnung doch sofort zu begleichen.

Hier rät die Polizei:

örtliche Schlüsseldienste anrufen

genaue Preisabsprachen treffen / ggf. Festpreis vereinbaren

Zahlung auf Rechnung vereinbaren / Rechnungen vor Leistung der Unterschrift prüfen

Zuschläge genau prüfen

Nachbarn hinzuziehen / ggf. Reserveschlüssel bei Nachbarn deponieren

Im Falle der Nötigung / Einschüchterung rechtzeitig die Polizei hinzuziehen

In den bekannt gewordenen Fällen ermittelt das Kommissariat 14 der Lübecker Kriminalpolizei wegen des Verdachts des Wuchers.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Lübeck vom 01.03.2019 um 09:26 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von Günter Schwarz – 01.03.2019