Dänin und Norwegerin in Marokko ermordet – Tötungsvideo-Teiler unter Anklage
(Odense) – In einer landesweiten Ermittlung untersucht die dänische Polizei die Posts von 118 Personen, die das Video über die Ermordung über die beiden skandinavischen Frauen hochgeladen und ausgetauscht hatten, die einige Tage vor Weihnachten 2018 während eines Urlaubsaufenthalts in Marokko getötet wurden. Unter den Personen, gegen die jetzt in dem Fall Anklage erhoben wurde, befinden sich u. a. zwei Internet-User von Fyn (Fünen).
Sowohl Jugendlichen als auch Erwachsenen wird vorgeworfen, das Tötungsvideo aus Marokko geteilt zu haben, das nach der Ermordung der 28-jährigen Norwegerin Maren Ueland und ihrer 24-jährigen dänischen Freundin Louisa Vesterager Jespersen im Internet florierte.
Um die wegen der Veröffentlichung Angeklagten sind zwei User von der Insel Fyn, wobei es sich um eine Frau von 18 Jahren und ein Jugendlicher von 16 Jahren handelt. Beide kommen aus Odense und werden beide nach dem Paragraph 264d des dänischen Strafgesetzbuches angeklagt, wie es von der Fyns Politi (Fünen Polizei) heißt.
Insgesamt wurden 118 Ermittlungen durchgeführt. Da die Teilungen im ganzen Land erfolgten, wurde die gesamte Ermittlung bei der Østjyllands Politi (Ostjütland Polizei) konzentriert, um eine einheitliche Ermittlungsarbeit der Fälle zu gewährleisten.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber die Polizei sagt, dass die Ermittlungen bislang gegen 14 Kinder und Erwachsene abgeschlossen sind und die nun wegen der Weitergabe des Videos angeklagt werden. Zwei der Angeklagten sind unter 15 Jahre alt, der älteste ist 69 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, das Video über Facebook Messenger oder andere soziale Medien geteilt zu haben, sagt Østjyllands Politi.
„12 Personen werden unter besonders erschwerenden Umständen mit der unbefugten Weitergabe des Videos angeklagt, unabhängig davon, ob sie sich auf private Angelegenheiten einer anderen Person beziehen und dieses unter Umständen, die anscheinend erforderlich sind, um die Öffentlichkeit zu umgehen. Die beiden letzten werden angeklagt, die Kosten der terroristischen Handlung, die durch die Tötungen der beiden Frauen geschehen ist, öffentlich zur Schau gestellt zu haben“, sagt der stellvertretende Staatsanwalt Jakob Berger Nielsen in einer Pressemitteilung.
Die Verdächtigen, gegen die noch ermittelt wird, oder die Angeklagten, deren Ermittlungen abgeschlossen sind, gehören zu allen Altersgruppen von 13 bis 69 Jahren, teilte die Polizei mit. Sechs sind 13 bis 18 Jahre alt, drei sind 22 bis 36 Jahre, während fünf 45 bis 69 Jahre alt sind. In mehreren Fällen fanden Hausdurchsuchungen statt, bei denen die Polizei Computer und Mobiltelefone beschlagnahmte.
Laut der Polizei ist das Teilen des Videos nicht nur strafbar, es ist sowohl für Opfer als auch für Angehörige anstößig und verletzend. Auch kann es für Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine tiefgreifende und zutiefst unangenehme Erfahrung mit langwierigen Folgen sein. Dieses wird von „Børns Vilkår“ (Kinderbedingungen) bestätigt, das mehrere Anfragen zu dem Video von Kindern und Jugendlichen am Kindertelefon erhalten hat. „Die Töne und Bilder haben sie erschreckt und beschämt. Gleichzeitig sind sie unsicher, was zu tun ist, und sie haben gefragt, ob es strafbar ist, nur das Video anzusehen“, sagt Sanne Lind von „Børns Vilkår“.
Daher fordert die Polizei Internetnutzer erneut auf, das Video nicht anzusehen, und die Polizei versucht, es sobald wie möglich zu löschen, obwohl es äußerst schwierig und gar unmöglich ist, es komplett aus dem weltweiten Netz herauszufiltern.
„Es ist wichtig, dass wir mit unseren Kindern und Jugendlichen darüber sprechen, was beleidigende Filme und Bilder sind und dass sie zu löschen sind und niemals geteilt werden dürfen, wenn sie einem zugesendet werden. Erstens muss jedem bewusst sein, dass es illegal ist, so etwas zu teilen, und zweitens muss jeder wissen, weil es schreckliche Konsequenzen für die Opfer selbst und ihre Angehörigen hat“, sagt der Chef des Nationalen Präventionszentrums der Nationalen Reichspolizei, Tenna Wilbert.
Das Video ist für die Hinterbliebenen zutiefst anstößig und verletzend. Nach den gesetzlichen dänischen Bestimmungen müssen die Hinterbliebenen gefragt werden, ob sie die Täter bestrafen lassen wollen, die ihre Verstorbenen verletzt haben, wenn es sich um Fälle handelt, gegen die Anklage nach Absatz 264 d de Strafgesetzes erhoben werden. Das wollten die Überlebenden in den vorliegenden Fällen.
Auch in Norwegen hat die Polizei die Teilung des Videos untersucht. Dort gingen etwa 400 Anzeigen ein, und die Polizei fordert sowohl Einzelpersonen als auch Anbieter auf, das Video unverzüglich zu löschen.
In
Dänemark sind die Ermittlungen in 9 der 12 Polizeibezirke des Landes
aufgeteilt.
3 Anklagen im Polizeibezirk Sydøstjylland
(Südostjütland)
– eine davon für § 136 Abs. 2
3 Anklagen im Polizeibezirk von
Midt-
og Vestsjælland (Zentral-
und Westseeland)
2 Anklagen im Polizeibezirk von Fyn (Fünen)
1
Ladung im Polizeibezirk Nordsjælland
(Nordseeland)
1
Ladung im Polizeibezirk Nordjylland (Nordjütland)
1 Anklage im
Polizeibezirk Midt-
og Vestjylland
(Zentral- und Westjütland) – eine für §136 Absatz. 2
1 Ladung
im Polizeibezirk Sydsjællands
og Lolland Falster (Südseeland
und Lolland Falster)
1 Ladung im Polizeibezirk København
(Kopenhagen)
1 Ladung im Polizeibezirk København
(Kopenhagen)
von
Günter Schwarz – 08.03.2019