Kong Christian V. erteilt am 15. März 1681 die erste Zulassung zur Zahnmedizin in Dänemark, womit die lizenzfreie Behandlung von Zahnerkrankungen endet und der Weg zur heutigen modernen Zahnmedizin geebnet wird.

Die Zahnheilkunde ist nahezu so alt wie die Menschheit. Dabei beschränkte sich die Zahnmedizin der frühen Kulturen nicht nur auf das Weitergeben von Regeln zur Zahnpflege. Schon die Kelten, die Ägyptern und die Etrusker stellten Zahnersatz her, der sowohl eine medizinische als auch eine ästhetische Funktion haben konnte. Bis zur modernen Zahnheilkunde und heutigen Prophylaxe und Funktionsdiagnostik war es allerdings ein langer Weg.

Im Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten wurden Zähne nicht von akademisch ausgebildeten Ärzten gezogen, sondern von Handwerkern, meist von Badern oder Barbieren. Man nannte sie auch „Zahnbrecher“ oder „Zahnreisser“. Spezialisten übten ihren Beruf mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten aus, es gab aber auch Marktschreier und Scharlatane, deren Interesse in der Hauptsache im Geldgewinn lagen und deren Ruf zweifelhaft waren. Bader ist eine mittelalterliche Berufsbezeichnung, da mit dem Beruf der Betrieb einer Badestube verbunden war, und der Barbier war der Haarschneider, der heutige Friseur. Sie waren die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den meist klerikalen, studierten Ärzten leisten konnten.

Das Zähneziehen erforderte bis in die frühe Neuzeit keine Lizenz, und die meisten „Zahnärzte“, die sich darauf spezialisiert hatten, waren darin nicht besser als der Hufschmied nebenan, verlangten jedoch viel mehr Geld für ihre Leistungen. Dass im Mittelalter trotzdem viele Menschen an ihrem Todestag noch vergleichsweise viele Zähne im Mund hatten, liegt an der damaligen Ernährung, die trotz Mangel und schlechter Hygiene unterm Strich zahnfreundlicher war als heutiges Fast Food. Zudem war die Lebenserwartung damals weit geringer: Im Durchschnitt betrug sie zwischen 30 und 40 Jahren.

Ein erstes ausführliches, medizinisch fundiertes Kapitel zur Zahnheilkunde enthält das berühmte Heidelberger Artzney-Buch von 1568, eine Rezept- und Anweisungssammlung des Arztes Christoph Wirsung (1500 – 1571). Das erste bekannte englischsprachige Werk zur Zahnheilkunde „The operator for the teeth“ stammt vom Gelehrten Charles Allen und wurde 1685 in New York veröffentlicht. In diesem Buch wird u. a. empfohlen, Zähne von Hunden oder Schafen zu Transplantationszwecken zu verwerden.

Ebenfalls 1685 erließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm das preußische Medizinaledikt, eine Art erste Prüfungsordnung und Anforderungskatalog für künftige Mediziner. Auch hierin waren Bestimmungen zur Ausübung zahnheilkundlicher Tätigkeiten vorhanden, so dass die Zahnarzttätigkeit endlich aus dem Dunstkreis der Bader und Barbiere, Okkultisten und herumreisenden „Heiler“ in den Status eines Studien- bzw. Lehrberufs gehoben wurde.

Im 18. Jahrhundert bringt vor allem der Pariser Mediziner Pierre Fauchard (1678 – 1761) die europäische Zahnmedizin voran. Sein Hauptwerk „Le chirurgien dentiste“ von 1728, das kurz darauf auch auf deutsch erscheint, ist die erste wissenschaftlich vollständige Bearbeitung der Zahnheilkunde überhaupt. Sein deutsches Pendant war der Berliner Arzt Philipp Pfaff (1713 – 1766) mit dem 1756 publizierten Werk „Abhandlungen von den Zähnen und deren Krankheiten“. Pfaff war auch Leibzahnarzt vom Preußenkönig Friedrich II., dem Großen.

von

Günter Schwarz – 15.03.2019