Der dänische König, Kong Frederik IX., unterzeichnet das bis heute geltende „Gesetz über die Autonomie der Færøerne (Färöer), das dort das Heimastýrislógin heißt Es sichert den Færøerne weitgehende Selbstbestimmung in allen inneren Angelegenheiten, während Außen- und Verteidigungspolitik bei Dänemark verbleiben.

Historisch gesehen bildet das Autonomiegesetz einen Kompromiss in einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung seit Beginn der Nationalbewegung mit dem Weihnachtstreffen der Færøerne 1888 und dem Sprachstreit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Während der britischen Besetzung der Færøerne im Zweiten Weltkrieg wurde die Flagge der Færøerne international anerkannt, und durch die Isolation vom „Mutterland“ Dänemark hatten die Færøerne eine eigene Regierung, wenn auch unter Vorsitz des dänischen Amtmaðurs Carl Aage Hilbert.

Durch diese relative Selbständigkeit im Zweiten Weltkrieg bedingt, wuchs das kollektive Selbstbewusstsein der Færøerne, und der Traum von einer staatlichen Souveränität schien greifbar. Das Nachbarland Island war seit 1918 ein souveränes Königreich in Personalunion mit Dänemark, erklärte sich jedoch am 17. Juni 1944 zur Republik. Für eine analoge Entwicklung auf den Færøerne fehlte allerdings eine überzeugende Mehrheit, wie die Verfassungskrise mit dem Debakel der Volksabstimmung zeigte.

„Debakel“ ist hier zweideutig zu verstehen, denn einerseits war eine Mehrheit des Løgtings für einen weiteren Verbleib im Königreich, und andererseits entschied sich eine knappe Mehrheit der Bevölkerung dagegen – war also in dieser Frage nicht mehr durch die eigenen Parteien entsprechend vertreten. Eine Folge in diesem politischen Vakuum war die Formierung des republikanischen Tjóðveldisflokkurin mit breiter Unterstützung der jungen Intellektuellen und der Arbeiterschaft.

Wesentliche Punkte des Autonomiegesetzes sind:

  • Die Færøerne werden als eine Nation innerhalb des Königreichs Dänemark anerkannt, die sich selbst verwaltet.
  • Eine A- und eine B-Liste regelt die Kompetenzen der neu eingerichteten Landesregierung der Færøerne. A-Angelegenheiten sind in voller Zuständigkeit der Færøerne, während B-Angelegenheiten mit der Dänischen Regierung abgestimmt werden müssen. Das oben genannte Übernahmegesetz weitete diese Regelung zugunsten der Færøerne aus, so dass heute nicht mehr gefragt werden muss, wenn die Færøerne Kompetenzen übernehmen wollen.
  • Das frei gewählte Løgting hat gesetzgebende Kraft, und der Løðmaður (Regierungschef) muss diese Gesetze ratifizieren.
  • Außen- und Verteidigungspolitik verbleiben bei Dänemark (mit der Fámjin-Akte 2005 wurde dies erheblich zugunsten der Færøerne geändert).
  • Jeder Reichsbürger auf den Færøerne gilt als Angehöriger einer eigenen färöischen Nationalität (Ethnie, Volkszugehörigkeit), die entsprechend im (dänischen) Pass vermerkt wird. Staatsbürgerschaft ist also dänisch, Nationalität färöisch.
  • Die färöische Sprache ist Hauptsprache in allen Bereichen, Dänisch muss aber in der Schule so vermittelt werden, dass jeder Färinger es gut beherrscht (ab der 3. Klasse bis zum Abschluss).
  • Die Flagge der Færøerne wird anerkannt. Sie darf von jedermann geführt werden, und jedes Schiff, das auf den Færøerne registriert ist, muss diese Flagge führen. Andererseits führen die dänischen Autoritäten den Dannebrog, ebenso deren Schiffe. Es ist den Bürgern der Færøerne freigestellt, selbst den Dannebrog zu hissen (was praktisch nicht vorkommt).
  • Die Færøerne wählen zwei Abgeordnete ins dänische Folketing.
  • Das Amt des Gouverneurs (Amtmaður) wird abgeschafft. Stattdessen heißt der dänische Regierungsvertreter in Tórshavn Reichsombudsmann.

Das Gesetz trat einen Tag nach seiner Unterzeichnung am 1. April 1948 in Kraft.

Nach der Volksabstimmung wurde das Løgting vom dänischen König aufgelöst, und es kam zu langwierigen Verhandlungen zwischen den Færøerne und Dänemark. Letztlich ist das Autonomiegesetz eine abgewandelte Form des Regierungsvorschlages, über den damals abgestimmt wurde, d. h. den Verbleib der Færøerne im Königreich.

Praktische Konsequenzen zeigten sich seitdem in vielen Bereichen. Die Færøerne weiteten ihre Hoheitsgewässer auf 200 Seemeilen aus und übernahmen die Verfügungsgewalt über ihre Bodenschätze (Erdöl vermutet, aber bisher nicht erschlossen). Auch verweigerten die Færøerne den Beitritt in die EU.

Viele Färinger kritisieren jedoch bis heute, dass sie niemals über das dänische Grundgesetz abstimmen durften. Diese Frage steht ebenso im Raum wie die, auf welche Weise die volle staatliche Souveränität erlangt werden soll – sei es als Staat in Personalunion mit der dänischen Krone (Reichsunion) oder als Republik wie Island (Loslösung). Wenig Zweifel gibt es im färöischen Volk, dass eine Souveränität erstrebenswert ist. Die Frage ist nur, wie, und daran scheiden sich die Geister, so dass sich das färöische Parteienspektrum nicht nur nach links und rechts auffächert, sondern auch von unionistisch Sambandsflokkurin bis republikanisch Tjóðveldisflokkurin.

Seit 2005 bilden die Færøerne eine Wirtschaftsunion mit Island. Eine politische Union – möglicherweise zusammen mit Grønland – steht derzeit aber nicht auf der Tagesordnung.

von

Günter Schwarz – 31.03.2019