Dänemarks Unabhängigkeit wird am 08. Mai 1852 durch das Londoner Protokoll von Großbritannien, Frankreich, Preußen, Österreich und Schweden garantiert.

Das Londoner Protokoll war ein Friedensabkommen, das den politischen Abschluss des 1. Slesvigske krigs oder Treårskrigen (Dreijährigen Krieges) von 1848 bis 1850 markierte. Es hinderte die nationalen Liberalen daran, ihre Kriegsziele zu verfolgen, alle Dänen durch das Juni-Basisgesetzes zu vereinigen.

Das erste Londoner Protokoll wurde am 2. August 1850 von den beiden deutschen Mächten Preußen und Österreich unterzeichnet.

Auf Druck Russlands mussten die beiden deutschen Mächte, Preußen und Österreich, die Integrität des dänischen Staates als europäische Notwendigkeit anerkennen.

Das zweite Londoner Protokoll wurde am 8. Mai 1852 von England, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich unterzeichnet und von Dänemark und Schweden ratifiziert. Darin heißt es, dass die dänische Monarchie aus dem Königreich Dänemark mit den Herzogtümern Slesvig (Schleswig), Holsten (Holstein) und Lauenburg bestand und dass Prinz Christian von Glyksborg den dänischen Thron erben sollte. Dieses Protokoll sah eine Änderung des Erbgesetzes vor, das vom Reichstag durchgeführt wurde.

Nach russischem Druck wurde beschlossen, dass die junge Verfassung noch im Königreich gelten muss. Die Regierungsgewalt der Herzogtümer sollte weiterhin der Monarch sein. Die deutschen Supermächte führten die Bestimmung ein, dass Schleswig nicht näher als Holstein in Dänemark integriert sein sollte.

Die Supermächte des 19. Jahrhunderts hatten somit einen direkten Einfluss auf die inneren dänischen Angelegenheiten.

von

Günter Schwarz – 08.05.2019