Staatsanwaltschaft Kiel leitet Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ein
(Kiel) – Nach dem vorläufigen Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchungen ist der Mann, der am Samstagabend, dem 22.06.2019, bewusstlos in der Kaistraße aufgefunden worden war, an den Folgen einer Hirnblutung gestorben. Die Hirnblutung soll nicht durch eine Vorerkrankung hervorgerufen worden sein.
Die Verletzung dürfte daher im Zusammenhang mit einer Rangelei stehen, in die der Getötete kurz vor seinem Zusammenbruch verwickelt war. Daher hat die Staatsanwaltschaft Kiel gegen den 30-Jährigen, der dem Getöteten einen Schlag versetzt haben soll, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet.
Neben einer Rekonstruktion des Ablaufs der Rangelei werden sich die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Kiel auch darauf konzentrieren, in wie weit die Beteiligten unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln gestanden haben und ob ein Vorverhalten des Getöteten Einfluss auf die Tat hatte.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 27.06.2019 um 11:56 Uhr
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überarbeitet und veröffentlicht von Günter Schwarz – 27.06.2019