Tatverdächtiger nach Brand mehrerer Gartenlauben vorläufig festgenommen
(Kiel) – In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag brannten in der Gartenkolonie Wulfskamp, im Stadtteil Wellingdorf, mindestens drei Gartenlauben nieder. Aufgrund eines Zeugenhinweises nahm die Polizei noch in der Nacht einen Tatverdächtigen vorläufig fest. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Kiel haben die Ermittlungen aufgenommen. Verletzt wurde bei dem Brand niemand.
Gegen 03:30 Uhr meldete ein Streifenwagen der Einsatzleitstelle Kiel eine größere Rauchentwicklung auf dem Ostufer. Mehrere Streifenwagen begaben sich in den Bereich und stellten ein Feuer in der Gartenkolonie Wulfskamp im Stadtteil Wellingdorf fest. Dort brannten mehrere Gartenbuden in voller Ausdehnung.
Eine Ausbreitung des Feuers konnte durch Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Kiel und der Freiwilligen Feuerwehren aus Dietrichsdorf und Elmschenhagen verhindert werden. Die Löscharbeiten zogen sich bis in die frühen Morgenstunden hin. Während der Löscharbeiten musste die Bahnstrecke zwischen Kiel und Oppendorf kurzfristig gesperrt werden.
Die eingesetzten Polizeibeamten erhielten von einem Zeugen Hinweise auf eine Person, die mit dem Feuer in Zusammenhang stehen könnte. Der 23-jährige Tatverdächtige konnte gegen 04:30 Uhr vorläufig festgenommen werden und wird zurzeit noch von Beamten der Bezirkskriminalinspektion Kiel vernommen. Im Anschluss wird seitens der Staatsanwaltschaft Kiel geprüft, ob der Mann einem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt wird.
Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Mindestens drei Gartenlauben sind bei dem Feuer beschädigt worden. Der entstandene Sachschaden kann noch nicht beziffert werden.
Gegen 07:30 Uhr ging bei der Einsatzleitstelle erneut ein Hinweis ein, dass in der Gartenkolonie, in unmittelbarer Nähe zum ersten Brandort, ein Feuer ausgebrochen sei. Die eingesetzten Beamten stellten einen Holzschuppen fest, der ebenfalls niederbrannte. Es wird geprüft, ob beide Brände in Zusammenhang stehen und ob es sich bei dem zweiten Feuer um Brandstiftung oder gegebenenfalls um ein Entzünden aufgrund von Funkenflug oder eines Glutnestes handelt.
Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Kiel vom 04.07.2019 um 11:33 Uhr
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überarbeitet und veröffentlicht von Günter Schwarz – 04.07.2019