(Dithmarschen) – Im Sommer kommt es immer wieder zu Anfragen bei den Feuerwehren des Kreises Dithmarschen, ob Wespen- und Hornissennester durch die Brandbekämpfer entfernt werden. Wespen und Hornissen stehen unter Artenschutz und dürfen daher nicht einfach getötet oder gar deren Nester entfernt werden.

Sollte eine Gefährdung für Menschen bestehen, kann jedoch durch Inhaber einer entsprechenden landesbehördlichen Genehmigung geholfen werden. Aufgabe der Feuerwehren ist dies jedoch nicht!

Wer kennt das nicht? Im Sommer wird der Genuss von süßen Speisen und Getränken, aber auch das Grillfest auf der Terrasse zu einer Geduldsprobe. – Insbesondere zwei Wespenarten, die Gemeine und die Deutsche Wespe versuchen ihren Teil der Leckereien abzubekommen. Viele Menschen geraten bei der Anwesenheit der gelb-schwarzen Insekten in Stress. Insektenstiche können nicht nur schmerzhaft sein, sondern bei einigen Menschen auch heftige allergische Reaktionen auslösen, was ihnen zu Unrecht ein schlechtes Image verleiht.

Der erste Gedanke beim Entdecken eines Wespennestes ist daher meistens: Weg mit dem Ungeziefer! Aber Vorsicht: Insekten sind nützlich und für die Flora und Fauna unersetzlich. Aus diesem Grund stehen Wespen und Hornissen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach grundlos getötet oder entfernt werden. Sollte sich im Garten oder am Wohnhaus ein Wespen- oder Hornissenvolk angesiedelt haben und eine Gefährdung für Menschen darstellen, gibt es dennoch eine Lösung. Die Feuerwehr ist hier allerdings nicht zuständig!

Auch wenn in den vergangenen Jahren teilweise durch Feuerwehren Insektennester vernichtet und entfernt wurden, ist es nicht die Aufgabe der Feuerwehr und widerspricht dem Gedanken des Artenschutzes. Auch über die entsprechende Fachkenntnisse und Genehmigungen verfügen die Feuerwehren nicht. Denn, für das Entfernen von streng geschützten Insekten ist eine landesbehördliche Genehmigung erforderlich.

Stefan Heuseler vom „Naturschutzbund Kreisgruppe Dithmarschen“ besitzt eine solche „’Genehmigung zur Umsiedelung besonders geschützter Arten“, „Die meisten Wespenarten sind für den Menschen absolut ungefährlich. Lediglich zwei von ungefähr acht in Dithmarschen heimischen Wespenarten können sich aggressiv gegenüber dem Menschen verhalten, nämlich die Deutsche und die Gemeine Wespe“, berichtet der Wespenexperte.

Dabei könne man sagen, dass alle Wespenarten, deren Nester frei sichtbar, zum Beispiel in Garagen, Carports oder an Dachrinnen hängen, friedlich seien und nur bei Neststörungen aggressiv reagieren. Sollte aufgrund einer möglichen Gefahr, beispielsweise für spielende Kinder, ein Wespen- oder Hornissenvolk weichen müssen, ist Stefan Heusleler der richtige Ansprechpartner. „Ich berate betroffene Grundstückseigentümer bei der Lösungsfindung und kläre über die angesiedelte Insektenart auf“, sagt Heuseler und fährt fort: „Wenn eine Gefährdung erkennbar ist, bespreche ich gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete Lösung und nehme dann zum Beispiel eine artengerechte Umsiedelung vor.“

Für den Raum Dithmarschen: Stefan Heuseler berät und hilft gerne bei Insektenfragen und ist telefonisch unter 0481 / 6850140 sowie 0481 / 7889783 oder unter der E-Mailadresse stefan.heuseler@gmx.de zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung des Kreisfeuerwehrverbands Dithmarschen vom 09.07.2019 um 09:08 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 09.07.2019